Genehmigung Änderung der Besonderen Bauverordnung I

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5735
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Energie, Verkehr und Umwelt(KEVU)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KEVU

Kurzmitteilung der KEVU

Verordnung zur Umsetzung der MuKEn soll genehmigt werden

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die Änderung der Besonderen Bauverordnung I zu genehmigen. Die Verordnung führt die Änderungen im Energiegesetz aus (Vorlage 5614, Umsetzung der MuKEn 2014), die im November 2021 vom Stimmvolk gutgeheissen worden sind. Die Kommissionsmehrheit begrüsst die Verordnung, welche die Voraussetzung für die Inkraftsetzung eines Gesetzes ist, das die kantonale Klimapolitik massgeblich prägen soll. Ein Teil der Mehrheit (FDP, Mitte) hätte sich im Detail klarere Verordnungsbestimmungen gewünscht, namentlich zu Wärmekraftkoppelungen und Hochhäusern. SP, GLP, Grüne und EVP erkennen keine Mängel und setzen überdies auf die geplante Instruktion der Gemeindebehörden. Die Minderheit (SVP) lehnt die Verordnung ab, so wie sie bereits das Energiegesetz abgelehnt hat. Sie vertritt damit weiterhin die ablehnenden Stimmen im Kanton und teilt zudem insbesondere die Kritik an einzelnen Bestimmungen der Verordnung, welche über die MuKEn hinausgehen.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 97 JA, 45 NEIN, 26 ENTH

Der Kantonsrat hat die die Änderung der Besonderen Bauverordnung I zum neuen Energiegesetz mit 97 zu 45 Stimmen bei 26 Enthaltungen gutgeheissen. Damit kann das neue Gesetz ausgeführt werden.

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