Notariatsgesetz, Änderung, Angestellte mit erweiterten Befugnissen

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5990
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

Notariate sollen auf Fachkräftemangel besser reagieren können

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Änderung des Notariatsgesetzes betreffend die Angestellten mit erweiterten Befugnissen anzunehmen. Im Zürcher Notariatswesen ist ein Fachkräftemangel festzustellen, auf den es zu reagieren gilt. Um Mitarbeitende besser halten und gewinnen zu können, sollen ihre beruflichen Aussichten gestärkt werden. Fachlich anspruchsvolle Aufgaben sollen umfassender und einfacher an sie delegiert werden können. Heute sind die Inhalte dieser sogenannten erweiterten Befugnisse im Gesetz abschliessend geregelt. Neu soll sie das Obergericht per Verordnung festlegen. Dabei bleibt im Gesetz verankert, dass erweiterte Befugnisse nur Mitarbeitenden mit entsprechender Erfahrung und Ausbildung erteilt werden dürfen. Eine Vereinfachung der Delegation ist auch angezeigt, um den Umgang mit der Geschäftslast im Konkurswesen zu erleichtern, die als Folge bundesrechtlicher Änderungen ansteigen dürfte.

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Datiopendata.swiss