Änderung der Gemeindeverordnung

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5883
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag STGK

Kurzmitteilung der STGK

Änderung der Gemeindeverordnung (VGG) zur Genehmigung beantragt

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Gemeindeverordnung zu genehmigen. Damit folgt sie dem Antrag des Regierungsrates. Bei der beantragten Änderung handelt es sich einerseits um die Ergänzung der Verordnung mit einer neuen Bestimmung (§ 4a VGG), die eine Regelung zum Antragsrecht in Zweckverbänden enthält. Es wird neu festgehalten, dass bei Abstimmungen über die Zweckverbandsstatuten und über die Auflösung von Rechtsformumwandlung des Zweckverbandes das zuständige Organ des Zweckverbands Antrag zuhanden der Stimmberechtigten stellt. Die Kommission anerkennt einerseits, dass diese Regelung der bisherigen, bewährten Praxis in den Zweckverbänden entspricht. Andererseits handelt es sich um den Nachvollzug eines Beschlusses auf Bundesebene, der Anpassungen der funktionalen Gliederung und des Kontenrahmens betrifft. Dabei handelt es sich um eine vorwiegend technische und terminologische Vereinheitlichung. Die STGK beantragt, die Änderungen der Gemeindeverordnung rasch im schriftlichen Verfahren zu genehmigen.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Gemeindeverordnung diskussionslos genehmigt.

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