Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz, Finanzierungsmodell, Schutzunterkünfte, Zusammenarbeit mit Dritten

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5823
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Opferschutz soll durch verschiedene gesetzliche Anpassungen optimiert werden

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Vorlage für eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz (EG OHG) betreffend Finanzierungsmodell, Schutzunterkünfte und Zusammenarbeit mit Dritten zuzustimmen. Neu soll unter anderem die leistungsorientierte Finanzierung der Opferberatungsstellen auf Gesetzesstufe verankert werden. Des Weiteren beinhaltet die Anpassung auch eine ausdrückliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Not- und Schutzunterkünften gemäss Vorgaben der Istanbul-Konvention. Eine Kommissionsminderheit (SVP und FDP) ist bezüglich der Beratungsstellen zwar nicht gegen eine Einschränkung auf nicht-gewinnorientierte private Organisationen, wie es der heutigen Praxis entspricht. Allerdings möchte sie nicht, dass man sich gesetzlich auf diese beschränkt, wie das der Regierungsrat vorschlägt.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz in erster Lesung beraten. Ein Minderheitsantrag von FDP und SVP, mit dem darauf hätte verzichtet werden sollen, eine Beschränkung auf nicht-gewinnorientierte private Organisationen im Gesetz festzuschreiben, wurde mit 92 zu 73 Stimmen abgelehnt. Die zweite Lesung folgt in etwa vier Wochen.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 168 JA, 0 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine Vorlage betreffend Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz in der Schlussabstimmung mit 168 zu 0 Stimmen verabschiedet.

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