Genehmigung der Änderung der Rechnungslegungsverordnung

Tipo di affareVorlage
KR Nr.6079
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneFinanzkommission(FIKO)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
Data della seduta
Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Bisherige Rechnungslegung für Leasinggeschäfte soll beibehalten werden

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 1 Stimmen, die Änderung von § 4 der Rechnungslegungsverordnung zu genehmigen. Damit soll der Kanton Zürich Leasinggeschäfte weiterhin nach dem bisherigen Rechnungslegungsstandard IPSAS 13 statt nach dem neuen Standard IPSAS 43 verbuchen. Eine Kommissionsminderheit (Die Mitte) lehnt die Genehmigung ab. Sie ist der Auffassung, dass aus Gründen der Transparenz auf eine Ausnahme von IPSAS 43 verzichtet werden soll, damit Leasinggeschäfte – insbesondere Mietverträge – in der Bilanz ausgewiesen werden.

Termine
Data della seduta
Documenti
Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 157 JA, 12 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine Änderung der Rechnungslegungsverordnung betreffend Leasinggeschäfte mit 157 zu 12 Stimmen genehmigt. Damit kann der Kanton Zürich Leasinggeschäfte weiterhin nach dem bisherigen Rechnungslegungsstandard IPSAS 13 statt nach dem neuen Standard IPSAS 43 verbuchen. Das Geschäft ist erledigt.

Sitzungsvideo

Termine
Data della seduta
Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich