Vorkaufsrecht der Standortgemeinde bei Veräusserungen von kantonalen Immobilien

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.398/2018
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Planung und Bau(KPB)
Partecipazione
Andrew Katumba
PartitoSP
Comune politicoZürich
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Martin Neukom
PartitoGrüne
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Thomas Wirth
PartitoGLP
Comune politicoHombrechtikon
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
Stato

Einreichung

Termine
Data della seduta
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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt mit 87 Stimmen

Termine
Data della seduta
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KPB

Kurzmitteilung der KPB

Gemeinden sollen bei kantonalen Immobilien kein Vorkaufsrecht haben

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Vorkaufsrecht der Standortgemeinde bei Veräusserung von kantonalen Immobilien» von SP-Kantonsrat Andrew Katumba abzulehnen. Mit der Initiative wird gefordert, dass vor der Veräusserung eines Grundstücks oder einer Liegenschaft die Standortgemeinde angefragt werden muss, ob sie das Objekt zum Verkehrswert kaufen möchte. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine zusätzliche gesetzliche Verankerung nicht benötigt wird, da ein Beschluss des Regierungsrates (RRB 704/2016) den Standortgemeinden bereits das Privileg einräumt, vor der Veräusserung eines kantonalen Grundstückes oder einer Liegenschaft zuerst angefragt zu werden. Eine Kommissionsminderheit aus SP und Grünen unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative weiterhin. Aus ihrer Sicht sollen die Veräusserungspraxis und zusätzlich ein Gewinnanteilsrecht sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden gesetzlich verankert werden, damit die Grundstücke und Liegenschaften im Besitz der öffentlichen Hand verbleiben.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung (Ablehnung PI) 109 JA, 55 NEIN, 0 Enthaltungen

Die Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative der SP mit 109 zu 55 Stimmen abgelehnt, mit der gefordert wurde, dass vor jedem Verkauf eines kantonalen Grundstücks oder einer Liegenschaft, die dem Kanton gehört, die Standortgemeinde angefragt werden muss, ob sie das Objekt zum Verkehrswert kaufen möchte.

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