Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

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KR Nr.5999
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
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Antrag STGK

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Medienmitteilung
Stato

Medienmitteilung der STGK

Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

Die STGK beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» abzulehnen (5999). Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Die Kommissionsmehrheit nimmt einen Teil der Anliegen aber in einem Gegenvorschlag auf.

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Zustimmung
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Zustimmung Gegenvorschlag 100 JA, 75 NEIN, 0 ENTH.

Zustimmung 100 JA, 75 NEIN, 0 ENTH. (Ablehnung VI)

Der Kantonrat hat sich mit 170 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen, die kantonalen Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» abzulehnen. Indes hat der Rat mit 100 zu 75 Stimmen einem Gegenvorschlag zugestimmt, in dem ein Teil der Anliegen der Initiative aufgenommen wurden. So soll die Verfassung des Kantons Zürich dahingehend ergänzt werden, dass der Kanton für die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum sorgt. Mit der Volksinitiative wird in Form einer allgemeinen Anregung verlangt, dass ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität in die Zürcher Verfassung aufgenommen wird.

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