Antrag FIKO (gleichlautend)
Kurzmitteilung der FIKO
Postulat Beeinflussbarkeit des Staatshaushalts soll abgeschrieben werden
Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das von ihr eingereichte Postulat betreffend «Beeinflussbarkeit des Staatshaushalts» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Vorstoss wurde der Regierungsrat gebeten, die Beeinflussbarkeit des Staatshaushalts in den einzelnen Leistungsgruppen zu schätzen. Dies machte er anhand des Budgets 2021. Die Ergebnisse zeigen, dass der Kanton Zürich über seine eigene Gesetzgebung den Grossteil seines Budgets steuern kann. Auf der Aufwandseite kann der Kanton Zürich 61 Prozent direkt beeinflussen und auf der Ertragsseite 81 Prozent. Wesentliche Weichenstellungen für die Entwicklung des Finanzhaushalts erfolgen über die Entscheide des Kantonsrates zu den beantragten gesetzlichen Grundlagen und darauf beruhende Ausgabenbeschlüsse sowie in einem geringeren Mass durch Änderungen von Bundesgesetzen. Im Rahmen der diesjährigen Beratungen zum Geschäftsbericht 2021 wurden die Sachkommissionen und die Justizkommission eingehend von den Referentinnen und Referenten der FIKO über die gewonnenen Erkenntnisse informiert. Damit einher ging auch eine entsprechende Sensibilisierung für die nun laufenden Beratungen des Budgets 2023.
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