Die Steuerpflicht für Einspeisevergütungen sei im Gesetz zu streichen

Tipo di affareEinzelinitiative
KR Nr.167/2022
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneFinanzdirektion (FD)
CommissioneKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Partecipazione
Wilfried Kärcher
Comune politicoDübendorf
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
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Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt (60 Stimmen); Überweisung an RR

Mit 60 Stimmen hat der Kantonsrat ganz knapp eine Einzelinitiative eines Bürgers aus Dübendorf unterstützt, mit der gefordert wird, die Steuerpflicht für Einspeisevergütungen sei im Gesetz zu streichen. Die Initiative wird nun dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen. Anschliessend entscheidet der Rat auf Antrag der zuständigen Kommission definitiv über Annahme oder Ablehnung der Initiative.

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag WAK

Kurzmitteilung der WAK

Einzelinitiative zu Einspeisevergütungen soll abgelehnt werden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Einzelinitiative betreffend «Die Steuerpflicht für Einspeisevergütungen sei im Gesetz zu streichen» abzulehnen. Mit der Einzelinitiative einer Person aus Dübendorf wird gefordert, die Pflicht zur Besteuerung der Erträge aus Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen abzuschaffen. Der Regierungsrat hatte sich gegen die Einzelinitiative ausgesprochen und dargelegt, dass eine allgemeine Nichtbesteuerung der Einspeisevergütungen bundesrechtswidrig wäre. Allerdings werden die Anliegen der Einzelinitiative aufgrund einer inzwischen erfolgten Änderung der Praxis der Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen teilweise erfüllt.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung (Nichteintreten, Ablehnung EI)

Der Kantonsrat hat mit 162 zu 0 Stimmen eine Einzelinitiative einer Person aus Dübendorf abgelehnt, mit der gefordert wurde, die Steuerpflicht für Einspeisevergütungen sei im Gesetz zu streichen. Allerdings werden die Anliegen der Einzelinitiative aufgrund einer inzwischen erfolgten Änderung der Praxis der Besteuerung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen teilweise erfüllt. Das Geschäft ist damit erledigt.

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