Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5759
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneGesundheitsdirektion (GD)
CommissioneKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Stato

Antrag KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 13 zu 1 Stimmen, das Postulat von Mitte-Kantonsrat Lorenz Schmid betreffend «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er die Bestrebungen des Bundesrates und des Nationalrates unterstützt, die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung ohne Mehrbelastung für die Kantone einheitlich zu finanzieren. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Einführung einer einheitlichen Finanzierung unter der Einhaltung gewisser Mindestvoraussetzungen, wie des Einbezugs der Langzeitpflege oder der Kostenneutralität für jeden einzelnen Kanton, unterstützt und sich auf interkantonaler Ebene entsprechend einbringt. Eine Minderheit (Mitte) beantragt, das Postulat mit einer abweichenden Stellungnahme abzuschreiben. Sie befürchtet, dass die Einführung von EFAS sich aufgrund der Mindestanforderungen um Jahre verzögert, und verlangt, dass der Regierungsrat auf diese Bedingungen verzichtet und die EFAS ergebnisoffen vorantreibt.

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Zustimmung
Stato

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat ein Postulat von Mitte, SP und GLP zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen ohne Gegenantrag als erledigt abgeschrieben.

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