Gewaltschutzgesetz, Beratungsstelle für Minderjährige

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5874
In attesa pressoErledigt
Inizio
DirezioneSicherheitsdirektion (DS)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KJS

Beratungsstelle für Minderjährige bei häuslicher Gewalt

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes, um von häuslicher Gewalt betroffene Kinder besser zu unterstützen. Heute mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage, die es der Polizei erlaubt, bei Kindern, welche die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben, die Schutzverfügungen an eine spezialisierte Beratungsstelle zu übermitteln. Die Mehrheit der KJS ist überzeugt, es sei essentiell, dass auch indirekt betroffene Minderjährige vom Angebot von spezialisierten Beratungsstellen profitieren und unterstützt werden können. Eine Minderheit (SVP) lehnt die Vorlage ab. Ihrer Ansicht nach sind die heutigen Angebote ausreichend. Es bestünde daher kein Handlungsbedarf.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beraten. Der Regierungsrat will eine Anlaufstelle für Kinder einrichten, die Zeugen von häuslicher Gewalt werden. Die zweite Lesung dürfte in ein paar Wochen durchgeführt werden.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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Zustimmung
Stato

Zustimmung mit 113 JA, 45 NEIN, 0 ENTH.

Im Kanton Zürich wird eine Anlaufstelle für Kinder eingerichtet, die Zeugen von häuslicher Gewalt wurden. Der Kantonsrat hat einer Änderung des Gewaltschutzgesetzes in der Schlussabstimmung mit 113 zu 45 Stimmen zugestimmt.

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