Mehrwertausgleichsgesetz (MAG), Verschuldung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5968
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneBaudirektion (BD)
CommissioneKommission für Planung und Bau(KPB)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag und Bericht KPB

Kurzmitteilung der KPB

Mehrwertausgleichsgesetz soll angepasst werden

Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Änderung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) betreffend «Verschuldung des kantonalen Mehrwertausgleichsfonds» zuzustimmen. Mit der Änderung soll sich der kantonale Mehrwertausgleichsfonds (MAF) neu auch für Entschädigungen der Gemeinden bei Auszonungen verschulden können. Die Kommission hat ausserdem das Anliegen der parlamentarischen Initiative von FDP-Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel betreffend «Frist Umsetzung MAG in den Gemeinden» aufgenommen (KR-Nr. 136/2023) und schlägt vor, die Frist zur Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) an die Bestimmungen zum kommunalen Mehrwertausgleich zu verlängern. Ein Teil der Kommission ist zwar gegen die Erweiterung der Verschuldungsmöglichkeit, unterstützt jedoch wie auch der Rest der Kommission die Fristverlängerung. Die übrigen Kommissionsmitglieder halten die zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit hingegen für eine sinnvolle Lösung, um Auszonungen finanzieren zu können, ohne dass es zu längeren Wartezeiten bei den Auszahlungen der Beiträge an die Gemeinden kommt.

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