Zustimmung zum Verpflichtungskredit für das Covid-19-Härtefallprogramm beantragt
Die Finanzkommission hat sich einstimmig für einen Verpflichtungskredit für das Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons Zürich ausgesprochen (5663). Zur Kredithöhe und Umsetzung der Vorlage gibt es allerdings verschiedene Minderheitsanträge. Einig ist sich die Kommission, dass die Brancheneinschränkung in Abweichung zum Vorschlag des Regierungsrates aufgehoben werden soll.
Zustimmung zur Erweiterung des Härtefallprogramms beantragt
Die Finanzkommission hat sich einstimmig für die Erweiterung des Härtefallprogramms ausgesprochen (5663). Unter der Voraussetzung, dass der Kantonsrat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2021 ebenfalls sein Einverständnis dazu gibt, stehen dem Kanton Zürich für Beiträge oder Darlehen insgesamt 350 bis 456 Millionen Franken zur Verfügung. Die Mittel werden zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel vom Kanton finanziert.
Weitere Mittel für das Covid-19-Härtefallprogramm beantragt
Die Finanzkommission hat sich für einen zweiten Zusatzkredit von 662,8 Millionen Franken für das Covid-19-Härtefallprogramm ausgesprochen (5663). Damit könnte die Finanzdirektion alle Auszahlungen aus der zweiten Zuteilungsrunde tätigen und auch eine dritte Zuteilungsrunde abwickeln. Inklusive Bundesbeiträge stünden dem Kanton Zürich rund 2,1 Milliarden Franken für notleidende Unternehmen zur Verfügung.