Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), Änderung, Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Tipo di affareParlamentarische Initiative
KR Nr.421/2023
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Davide Loss
PartitoSP
Comune politicoThalwil
RuoloErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Andrea Gisler
PartitoGLP
Comune politicoGossau
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Angie Romero
PartitoFDP
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Tobias Mani
PartitoEVP
Comune politicoWädenswil
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Jean-Philippe Pinto
PartitoDie Mitte
Comune politicoVolketswil
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Beat Bloch
PartitoCSP
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Lisa Letnansky
PartitoAL
Comune politicoZürich
RuoloMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Svolgimento
Eingereicht
Termine
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Documenti
Vorläufig unterstützt
Stato

Vorläufig unterstützt (121 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 121 Stimmen eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss vorläufig unterstützt, mit der gefordert wird, dass obsiegende Parteien bei Rechtsmittelverfahren Anspruch auf eine Parteientschädigung für die ihnen erwachsenen Kosten haben – und nicht mehr nur auf einen Teil des Aufwands. Die GL des Kantonsrates wird die PI einer Kommission zu Bericht und Antrag überweisen.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 14 zu 1 Stimmen, die aus dem Jahr 1959 stammende Regelung zur Parteientschädigung für obsiegende Parteien im Rekursverfahren und im Verfahren vor Verwaltungsgericht zu überarbeiten. Heute erhält die obsiegende Partei eine Parteientschädigung in «angemessener Höhe». Konkret hat sich diese Praxis dahingehend entwickelt, dass den obsiegenden Parteien ein Drittel bis die Hälfte der Kosten zugesprochen wird. Neu sollen sie Anspruch auf eine Entschädigung «für die ihnen erwachsenen notwendigen Kosten» erhalten. Die geplante Änderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von SP-Kantonsrat Davide Loss, mit der kostendeckende Parteientschädigungen im Rechtsmittelverfahren gefordert wird.

Termine
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Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich