Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), Änderung, Elektronische Verfahrenshandlungen

Tipo di affareVorlage
KR Nr.6004
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
Termine
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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag KJS

Kurzmitteilung der KJS

Neue Plattform zur elektronischen Abwicklung der Zivil- und des Strafverfahren

Neue Plattform zur elektronischen Abwicklung der Zivil- und des Strafverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 5 Stimmen, das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu ändern. Die Zivil- und das Strafverfahren sollen mit einer neuen Plattform, über welche Verfahrenshandlungen elektronisch vorgenommen werden können, weitgehend digitalisiert werden. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) erlassen, welches voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Da die Gerichtsorganisation in der Zuständigkeit der Kantone liegt, sind Anpassungen des kantonalen Rechts notwendig. Diese betreffen die Zustellung, die Aktenaufbewahrung sowie die Unterzeichnung von Urteilen. Die Kommissionsminderheit (SVP) begrüsst die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, lehnt jedoch einen verordneten Zwang für berufsmässige Parteivertreter ab, weshalb sie einen Antrag auf Nichteintreten stellt.

Termine
Data della seduta
Datiopendata.swiss,Kantonsrat Zürich