Der gemeinnützige Wohnungsbau im Kanton Zürich soll durch eine Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung gestärkt werden. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat von SP, GLP, Grünen, und EVP mit 92 zu 76 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, um Bericht und Antrag dazu auszuarbeiten.
Frist für Bericht zum gemeinnützigen Wohnungsbau soll verlängert werden
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von SP-Kantonsrat Tobias Langenegger eingereichten Postulat zu genehmigen. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Änderungen der Wohnbauförderungsverordnung (WBFV) die Bedingungen für den gemeinnützigen Wohnungsbau verbessert werden können. Der Regierungsrat beabsichtigt, die WBFV anzupassen und dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dafür benötigt er mehr Zeit.
Der Kantonsrat hat dem Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum Postulat betreffend «Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich» diskussionslos zugestimmt.
Wohnbauförderung soll höheren Bau- und Landkosten Rechnung tragen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich» von SP, GLP, Grünen und EVP als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat beauftragt aufzuzeigen, wie die kantonale Wohnbauförderung gestiegenen Landpreisen und Mehrkosten infolge ökologischen Bauens besser Rechnung tragen kann. Dem kommt der Regierungsrat im Zuge der Überarbeitung der Wohnbauförderung nach: Er will unter anderem Kostenberechnungen anpassen, einen Landkostenzuschlag vorsehen und das ressourcenschonende Bauen mit einer Reduktion der Mindestwohnfläche der geförderten Wohnungen erleichtern. Für die WAK ist das Postulat damit erfüllt.
Termine
Data della seduta
Zustimmung
Stato
Zustimmung (Abschreibung Postulat)
Der Kantonsrat hat das Postulat von SP, GLP, Grünen und EVP betreffend «Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung zur Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Zürich» als erledigt abgeschrieben. Der Regierungsrat hat angekündigt, im Rahmen der Überarbeitung der Wohnbauförderung unter anderem die Kostenberechnungen anzupassen, einen Landkostenzuschlag vorzusehen und ressourcenschonendes Bauen mit einer Reduktion der Mindestwohnfläche geförderter Wohnungen zu erleichtern.