Gesetz über die politischen Rechte (GPR), 
 Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG), Organisation der Friedensrichterkreise

Tipo di affareVorlage
KR Nr.5938
In attesa pressoKantonsrat
Inizio
DirezioneDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissioneKommission für Staat und Gemeinden(STGK)
Partecipazione
Regierungsrat des Kantons Zürich
Svolgimento
Antrag Regierungsrat
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Documenti
Antrag Kommission
Stato

Antrag STGK (gleichlautend)

Kurzmitteilung der STGK

Erleichterte Zusammenarbeit für Gemeinden bei Friedensrichterkreisen

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Motion betreffend «Optimierte Organisation der Friedensrichterkreise» (KR-Nr. 364/2022) als erledigt abzuschreiben und dem Antrag des Regierungsrates über die Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu folgen. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit zwei oder mehr Gemeinden die Aufgaben einer gemeinsamen Friedensrichterin oder eines gemeinsamen Friedensrichters wirkungsvoll organisieren können. Insbesondere sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich mehrere Gemeinden mittels Anschluss- oder Zusammenarbeitsvertrag zu einem Friedensrichterkreis zusammenschliessen und den Sitz des gemeinsamen Friedensrichteramtes sowie den Wahlkreis vereinbaren können. Der Regierungsrat führte eine Vernehmlassung durch und setzte das Anliegen mit einer Vorlage um, die von der Kommission ohne Änderungen gutheissen wurde.

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1. Lesung
Stato

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) betreffend Organisation der Friedensrichterkreise beraten und ist dabei ohne Gegenantrag dem Antrag der vorberatenden Kommission gefolgt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

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Antrag Kommission
Stato

Antrag REDKO

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