139. Sitzung

Kantonsrat (KR)
Titre139. Sitzung
TypeKantonsrat
Date4.10.2021
Heure-
Points à l'ordre du jour
Titre
5753Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen
70/2018Stimmrechtsalter 16 auf Anfrage
101/2018Weniger Hürden beim Öffentlichkeitsprinzip
101/2017Fristenstillstand auch im Rekursverfahren
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Welche Geschäfte hat der Kantonsrat beraten? Mit wie vielen Stimmen wurde einen parlamentarische Initiative abgelehnt? Und bei welchem Traktandum war ein Stichentscheid des Präsidenten nötig? Das «Bulletin» bietet eine Zusammenfassung aller Beschlüsse des Kantonsrates aus der letzten Sitzung.

Die Beschlüsse des Zürcher Kantonsrates vom 4. Oktober 2021 (Nachmittag)

Der Kantonsrat hat in erster Lesung 60 Millionen Franken Bundesgelder als Covid-19-Härtefallmassnahmen für Gastro-Ketten bewilligt (5753). Damit das Geld fliessen kann, muss der Kantonsrat das «Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge des Bundes an Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen» ändern und dessen Inkraftsetzung für dringlich erklären. Die Vorlage war von links bis rechts unbestritten. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet voraussichtlich in vier Wochen statt.

Der Kantonsrat ist dafür, das Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken (KR-Nr. 70/2018). Er hat in erster Lesung die nötigen Gesetzesänderungen vorgenommen. Die zweite Lesung wird in voraussichtlich vier Wochen stattfinden. Auslöser für die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters war eine parlamentarische Initiative der GLP. Dagegen waren SVP und FDP.

Der Kantonsrat will es Medienschaffenden etwas einfacher machen – oder ihnen zumindest übermässige Kosten ersparen: Öffentliche Stellen sollen für die Einsicht in Akten nur noch dann Geld verlangen dürfen, wenn der Aufwand unverhältnismässig gross ist (KR-Nr. 101/2018). Mit 78 zu 76 Stimmen trat das Parlament ganz knapp auf die Vorlage ein und beriet die nötige Gesetzesänderung in erster Lesung durch. Die zweite Lesung findet voraussichtlich in vier Wochen statt.

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative von SP, SVP und EVP betreffend Fristenstillstand auch im Rekursverfahren mit 108 zu 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt (KR-Nr. 101/2017).

(sda)

##Am Montag im Kantonsrat
Fokusthema: Justiz und Staatsrecht


Der Zürcher Kantonsrat wird am Montag nach der Abschreibung eines dringlichen Postulates betreffend «Schulen auf eine zweite Welle vorbereiten» (5708) über die Einsetzung einer Spezialkommission zur Gebietsentwicklung des Flugplatzes Dübendorf diskutieren. Nach zwei unumstrittenen Schlussabstimmungen wird die Detailberatung zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz fortgesetzt. Die Nachmittagssitzung beginnt mit der Behandlung des Gesetzes über die Verwendung der Zusatzbeiträge der Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen. In der übrigen Zeit wird sich der Rat sowohl am Vor- als auch am Nachmittag um verschiedene Geschäfte aus dem Bereich Justiz und Staatsrecht kümmern. Besonders angeregt diskutiert werden dürfte dabei über die geplante Neuregelung der Aufsicht kommunaler Stiftungen und über die geforderte Senkung des Stimmrechtsalters auf kommunaler und kantonaler Ebene auf 16 Jahre.


Nötige Fachkenntnis soll in Spezialkommission «Innovationspark» konzentriert werden
Mehr zu reden geben dürfte am Montagmorgen die beantragte Einsetzung einer Spezialkommission «Innovationspark» für die Gebietsentwicklung auf dem Flugplatz Dübendorf (KR-Nr. 334/2021). Die Geschäftsleitung (GL) des Kantonsrates beantragt dem Rat mit 10 zu 4 Stimmen eine Spezialkommission einzusetzen, in der alle Fraktionen vertreten sind. Die GL ist überzeugt, dass in einer Spezialkommission die für dieses Projekt nötige, breite Fachkenntnis aus den bis anhin mit der Vorberatung betrauten Sachkommissionen (Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Kommission für Planung und Bau, Finanzkommission) konzentriert werden kann. Eine Minderheit der Geschäftsleitung befürchtet indes, dass das grosse Fachwissen in einer neu zusammengesetzten Spezialkommission verloren ginge.

Kantonsratsvizepräsidentin: Esther Guyer (Grüne, Zürich) 079 699 13 45


Schlussabstimmung zu Electronic Monitoring und zum Betrieb der Polizeigefängnisse
Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Electronic Monitoring ist gemäss Bundesrecht neu auch bei zivilrechtlichen Verfahren zulässig. Bisher waren elektronische Fussfesseln, die den Aufenthaltsort der Person kontrollieren, nur bei Strafverfahren erlaubt. Nachdem sich der Kantonsrat in der ersten Lesung für den gesetzlichen Nachvollzug auf kantonaler Ebene ausgesprochen hat, steht am Montag nach der Redaktionslesung die Schlussabstimmung an (5675). Ebenfalls abschliessend entscheiden wird der Rat über eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (5710). Die Polizeigefängnisse sollen künftig nicht mehr ausschliesslich von der Kantonspolizei betrieben werden. In der ersten Lesung hatte der Kantonsrat entschieden, dass der Regierungsrat im Einzelfall den Betrieb auch auf eine andere Verwaltungseinheit übertragen kann. Dies ermöglicht, dass künftig das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) für den Betrieb des neuen «Gefängnis Zürich West» im Polizei- und Justizzentrum zuständig sein soll. Änderungen der Redaktionskommission (REDKO) sind meistens nur formelle Präzisierungen und entsprechend unumstritten.

REDKO-Präsidentin: Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), 076 488 28 55


Fortsetzung der Detailberatung zur Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
Am vergangenen 13. September hat der Kantonsrat mit der Detailberatung des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) begonnen und bis Paragraph 11 beraten. Nun wird er die Detailberatung fortsetzen. Nötig werden die Gesetzesänderungen, weil mit der Überarbeitung der Rechts­grundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts auf Bundesebene (Bürgerrechts­gesetz, BüG) die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz harmonisiert wurden. Das KBüG regelt in Ergänzung zum BüG den Erwerb und den Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts. Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Rat mit 11 zu 4 Stimmen den Erlass des KBüG gemäss Vorlage des Regierungsrates (5630). Kontrovers diskutiert wurden in der Kommission vor allem bestimmte Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern, wie Aufenthaltsdauer in Kanton und Gemeinde, massgeblicher Zeitraum für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Wartefrist für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter, Niveau der Deutschkenntnisse. Umstritten waren auch gewisse Verfahrensfragen wie Kostenvorschuss, Mitwirkungspflicht, zusätzliche Polizeiberichte bzw. -auskünfte sowie die Höhe der Gebühren. Allerdings fand keiner der zahlreichen Anträge in der Kommission eine Mehrheit. Die SVP-Kommissionsminderheit lehnt das Gesetz wegen fehlender Verschärfungen gegenüber dem BüG ab.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit SVP: Diego Bonato (SVP, Aesch), 079 339 18 78
Minderheit Grüne: Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), 079 749 10 54
Minderheit GLP: Sonja Gehrig (GLP, Urdorf), 079 661 51 49
Minderheit FDP: Michael Biber (FDP, Bachenbülach), 044 864 34 85
Minderheit SP: Sibylle Marti (SP, Zürich), 078 850 83 19


Kantonale Stelle soll kommunale Stiftungen beaufsichtigen
Kommunale Stiftungen sollen gemäss Vorlage des Regierungsrates künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde beaufsichtigt werden, sondern grundsätzlich von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS). Im Sinne einer Ausnahme kann eine Gemeinde mit einfachem Beschluss jedoch erklären, die Stiftungsaufsicht weiterhin selber wahrnehmen zu wollen. Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt mit 8 zu 7 Stimmen, der Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht und des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in der von der Kommission geänderten Fassung zuzustimmen (5646). Der Antrag sieht vor, dass eine Gemeinde ihre Aufsichtszuständigkeit abgeben muss, wenn ein Gemeindevorstandsmitglied gleichzeitig in einem Stiftungsrat Einsitz hat. Die FDP- und SVP-Kommissionsminderheit war bereits gegenüber der ursprünglichen Vorlage skeptisch. Die von der Kommissionsmehrheit vorgenommene Verschärfung lehnt sie dezidiert ab. Diese sei mangels Problemen in der Praxis sachlich nicht begründet und verstosse gegen die Gemeindeautonomie. Weiter ist die Minderheit nicht damit einverstanden, dass der Bezirksrat aufgrund geringer Fallzahl und fehlenden Fachwissens nicht mehr Rechtsmittelinstanz für Rekurse im Stiftungsbereich sein soll.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit SVP: Diego Bonato (SVP, Aesch), 079 339 18 78
Minderheit FDP: Michael Biber (FDP, Bachenbülach), 044 864 34 85


Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene gefordert
Sollen bereits 16-Jährige über Kantons- und Gemeindeangelegenheiten abstimmen dürfen? Ja, findet eine knappe Mehrheit (SP, GLP, Grüne, EVP) der Kommission für Staat und Gemeinden (STGK). Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen die Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative von GLP-Kantonsrätin Sonja Gehrig in der von der Kommission geänderten Form (KR-Nr. 70/2018). Durch die Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre soll Jugendlichen früher eine aktive Stimme und somit mehr Verantwortung für ihre Zukunft gegeben werden, weil sie noch lange von Volksentscheiden betroffen sein werden. Das Ziel ist ein demokratisches Gleichgewicht zwischen den Generationen. In ein politisches Amt soll weiterhin nur gewählt werden können, wer volljährig ist. Der Regierungsrat begrüsst dieses Beratungsergebnis. Die Minderheit der Kommission aus SVP und FDP spricht sich gegen eine Herabsetzung des Stimmrechtsalters aus, da sie in der Entkoppelung des Stimm- und Wahlrechts von der Volljährigkeit ein Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten erkennt. Die SVP-Fraktion beantragt, die Initiative abzulehnen oder zumindest Teil B der Vorlage, wo die Gesetzesänderungen festgehalten sind, zur Beratung an die STGK zurückzuweisen.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit: SVP-Fraktionschef Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen), 079 222 27 80


Härtefallmittel des Bundes für grosse Gastrounternehmen
Zum Auftakt der Nachmittagssitzung wird sich der Kantonsrat mit dem Gesetz über die Verwendung der Zusatzbeiträge der Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen beschäftigen (5753). Die Finanzkommission (FIKO) hat diese Woche einstimmig beschlossen, dem Kantonsrat die Zustimmung zum Gesetz zu beantragen Dieses ermöglicht es dem Kanton, die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Härtefallmittel zur Unterstützung grosser Gastrounternehmen zu verwenden. Aus der sogenannten «Bundesratsreserve» stehen dem Kanton Zürich höchstens 60 Millionen Franken zur Verfügung. Bei der Vergabe dieser Gelder kann er von den bisherigen Höchstgrenzen abweichen. Nach dem Willen des Bundes soll das Geld an Unternehmen fliessen, die mit einem Umsatzrückgang von über 40 Millionen Franken infolge Covid-19 besonders betroffen sind und an denen ein gewichtiges kantonales Interesse besteht. Der Kanton benötigt eine eigene Rechtsgrundlage, weil das Bundesrecht konkretisierungsbedürftig ist. Klar umschrieben werden soll namentlich der Kreis der besonders betroffenen Unternehmen, an denen ein gewichtiges kantonales Interesse besteht. Weil die rechtlichen Grundlagen des Bundes nur noch bis Ende Jahr gültig sind, beantragt die FIKO (gleichlautend wie der Regierungsrat) dem Kantonsrat, das Gesetz für dringlich zu erklären.

Kommissionspräsident: Tobias Langenegger (SP, Zürich), 079 274 09 50


Postulate zur Kulturförderung und zur Stärkung der Miliz sollen abgeschrieben werden
Keine langen Diskussionen sind bei der abschliessenden Behandlung zweier Postulate zu erwarten. Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von Beatrix Frey (FDP, Meilen) betreffend «Finanzielle Neuregelung der Kulturförderung» als erledigt abzuschreiben (5530). Nach der Verabschiedung des Lotteriefondsgesetzes im Kantonsrat, mit dem ein Kulturfonds für die projektbezogene Kulturförderung, in Ergänzung zur institutionellen Förderung (vor allem Opernhaus und Theater Kanton Zürich), aus Budgetmitteln eingerichtet wird, ist die Diskussion um die finanzielle Neuregelung der Kulturförderung abgeschlossen. Und die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat von FDP-Kantonsrat Beat Habegger betreffend «Miliz stärken: Anrechenbarkeit von Behördenämter an Weiterbildungen» als erledigt abzuschreiben (5656). Zwar teilen die STGK und auch der Regierungsrat die Forderung nach stärkerer Anerkennung von Miliztätigkeit durch verbesserte Anrechenbarkeit an Weiterbildungslehrgänge der Hochschulen. Den Hochschulen kann die Umsetzung dieses Anliegens aufgrund ihrer Autonomie aber nicht vorgeschrieben werden. Allerdings zeigten sich die zum Postulat angehörten Hochschulvertretungen offen dafür, die Erfahrungen aus Miliztätigkeiten bei der Zulassung an Aus- und Weiterbildungen individuell anzurechnen.

KBIK-Präsident: Christoph Ziegler (GLP, Elgg), 079 769 34 36
STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76


Grundsätzlicher Gebühren-Verzicht bei IDG-Gesuchen gefordert
Offen ist die Ausgangslage bei der Abstimmung zur parlamentarischen Initiative der ehemaligen SP-Kantonsrätin Céline Widmer betreffend «Weniger Hürden beim Öffentlichkeitsprinzip» (KR-Nr. 101/2018). Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen die Zustimmung zur von ihr geänderten Initiative. In Umkehr des heute geltenden Grundsatzes verlangt die Kommissionsmehrheit (SP, GLP, Grüne, EVP), dass die öffentlichen Organe bei der Bearbeitung von IDG-Gesuchen Privater künftig in der Regel auf Gebührenerhebung verzichten sollen. Der Systemwechsel entspreche dem im IDG verankerten Öffentlichkeitsprinzip, wonach staatliches Handeln für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein soll und entsprechende Informationen somit ohne Hürden zugänglich sein müssen. Eine Kommissionsminderheit aus SVP und FDP lehnt die Änderung ab. Sie findet, staatliche Leistungen sollen nicht grundsätzlich kostenlos sein. Zudem seien keine Fälle bekannt, wo Gebühren erhoben wurden, um Gesuchstellern Hürden in den Weg zu legen.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit SVP/FDP: Michael Biber (FDP, Bachenbülach), 044 864 34 85


Weiterhin kein Fristenstillstand bei Rekursverfahren beantragt
Das Verwaltungsrechts­pflegegesetz (VRG) kennt für Beschwerde­verfahren einen Fristenstillstand während der Ferienzeit (Ostern, Sommer, Weihnachten), nicht aber für Rekursverfahren. Dies möchte SP-Kantonsrat Davide Loss mit einer parlamentarischen Initiative ändern (KR-Nr. 101/2017). Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 2 Stimmen jedoch, die Initiative auch in der von der Kommission geänderten Form abzulehnen. Ein Systemwechsel schaffe Rechtsunsicherheit und der Nutzen sei unklar, befand die Kommissionsmehrheit analog zur Haltung des Regierungsrates. Eine SP-Minderheit hält indes mit Verweis auf Kantone, die eine funktionierende einheitliche Fristenreglung kennen, indes an der geänderten parlamentarischen Initiative fest.

KJS-Präsident: Tobias Mani (EVP, Wädenswil), 079 619 56 53
Minderheit SP: Beatrix Stüssi (SP, Niederhasli), 078 771 36 95


Verwaltungsgerichtsentscheide sollen Regierungsrat nicht mehr zugestellt werden
Entscheide des Verwaltungsgerichts werden dem Regierungsrat in jedem Fall mitgeteilt, auch wenn der Regierungsrat keine Parteistellung im Verfahren hat. Dies geschieht in begründeter und nicht-anonymisierter Form und vor Eintritt der Rechtskraft. Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) möchte dies ändern, um den Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten zu verbessern. Sie beantragt dem Rat deshalb einstimmig, ihrer eigenen parlamentarischen Initiative «Mitteilungen von Verwaltungsgerichts­entscheiden» zuzustimmen (KR-Nr. 273/2018). Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht befürworten die parlamentarische Initiative ebenfalls.

KJS-Präsident: Tobias Mani (EVP, Wädenswil), 079 619 56 53


Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2021 soll zur Kenntnis genommen werden
Der Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht des Regierungsrates zeigt alle vier Jahre den Stand der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie den Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der neue Finanzausgleich seine gewünschte Wirkung zeigt, also ob die Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können, ohne dass ihre Steuerfüsse erheblich voneinander abweichen. Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat den Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2021 geprüft und keinen unmittelbaren politischen Handlungsbedarf erkannt. Sie schliesst sich daher dem Regierungsrat an und beantragt dem Kantonsrat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen (5673).

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76


Diese Vorschau bietet einen Überblick über die Traktanden, die voraussichtlich behandelt werden. Alle weiteren Verhandlungsgegenstände sind auf der Traktandenliste aufgeführt.


Allgemeine Auskünfte zur Sitzung des Kantonsrats geben:
Benno Scherrer, Kantonsratspräsident, 077 445 44 49
Ronny Nicolussi, Medienbeauftragter, 043 259 20 12

Données: opendata.swiss