134. Sitzung

Kantonsrat (KR)
Titre134. Sitzung
TypeKantonsrat
Date13.9.2021
Heure-
Points à l'ordre du jour
Titre
253/2021Neubeurteilung der Bürobedarfsplanung durch das Immobilienamt
5675Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Änderung, Elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen)
5710Polizeiorganisationsgesetz (POG) (Änderung, Zuständigkeit für den Betrieb der Polizeigefängnisse)
5630Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG); Beschluss des Kantonsrates über vier parlamentarische Initiativen betreffend Bürgerrecht
190/2018Bürgerrecht, Erhöhung Wohnsitzfristen
193/2018Bürgerrecht, Erhöhung wirtschaftlicher Selbsterhalt
194/2018Bürgerrecht, Erhöhung von Ordnung und Sicherheit
382/2018Bürgerrecht, schnellere Integration dank tieferen Einbürgerungshürden für junge Erwachsene
Documents
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Der Kantonsrat hat am 13. September 2021 ...
 
 - ein dringliches Postulat von SVP, FDP und GLP zur kantonalen Bürobedarfsplanung ohne Diskussion an den Regierungsrat überwiesen ([KR-Nr. 253/2021](https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaeft/?id=027d4279828b4275836c095cee7b7dd7)).
 
 - in erster Lesung eine Gesetzesänderung beschlossen, die Electronic-Monitoring-Anwendungen auch bei zivilrechtlichen Verfahren zulässt ([5675](https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaeft/?id=fd6f43c242d3443d9e21b43d316d9f65)).
 
 - eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes in erster Lesung beraten, mit der die Zuständigkeit für den Betrieb des neuen «Gefängnis Zürich West» geregelt wird ([5710](https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaeft/?id=3ac85e61102f496aafa1162d3f342487)).
 
 - mit der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes begonnen, die voraussichtlich am 4. Oktober 2021 fortgesetzt wird ([5630](https://www.kantonsrat.zh.ch/geschaefte/geschaeft/?id=3ea5579be3de493fab257bd3d6b936d0)).
 
 _(sda)_

Die Beschlüsse des Zürcher Kantonsrates vom 13. September 2021

Der Kantonsrat hat ein dringliches Postulat von SVP, FDP und GLP zur kantonalen Bürobedarfsplanung ohne Diskussion an den Regierungsrat überwiesen (KR-Nr. 253/2021). Dieser wird nun innert eines Jahres einen Bericht ausarbeiten. Dabei geht es um die Frage, wie viel Büroraum nach der Pandemie bei der Verwaltung noch notwendig ist.

Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Künftig wird Electronic Monitoring auch bei zivilrechtlichen Verfahren eingesetzt. Bisher waren elektronische Fussfesseln, welche den Aufenthaltsort der Person kontrollieren, nur bei Strafverfahren erlaubt. Der Kantonsrat hat nun in erster Lesung eine Gesetzesänderung beschlossen, die mehr Anwendungen zulässt (5675). Viel gesetzgeberischen Spielraum hatte der Kantonsrat nicht, da diese Änderung eine Umsetzung von Bundesvorgaben ist.

Der Kantonsrat hat eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes in erster Lesung beraten (5710). Dabei hat er entschieden, dass die Kantonspolizei für den Betrieb des neuen «Gefängnis Zürich West» im Polizei- und Justizzentrum zuständig sein soll.

Der Kantonsrat hat mit der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes begonnen (5630). Verschärft werden die Einbürgerungs-Kriterien voraussichtlich nicht – sehr zum Unmut der SVP, die deshalb nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Angezogen wird die Schraube voraussichtlich nur bei straffälligen, ausländischen Jugendlichen. Sie sollen neu eine Frist abwarten, bis sie sich einbürgern lassen können. Der Kantonsrat wird die Beratung der Vorlage in erster Lesung voraussichtlich am 4. Oktober 2021 fortsetzen.

(sda)

##Am Montag im Kantonsrat
Fokusthemen: Justiz und Staatsrecht


Der Zürcher Kantonsrat wird am Montag nach der Behandlung eines dringlichen Postulates verschiedene Geschäfte beraten, welche die Direktion der Justiz und des Innern betreffen. Während die Vorlagen zum Electronic Monitoring und zur Zuständigkeit für Polizeigefängnisse kaum bestritten werden, wird die Beratung der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes einige Zeit in Anspruch nehmen. Ebenfalls umstritten sind die geplante Neuregelung der Aufsicht kommunaler Stiftungen und – sollte der Rat vor Sitzungsende zu diesem Geschäft gelangen – die geforderte Senkung des Stimmrechtsalters auf kommunaler und kantonaler Ebene auf 16 Jahre.


Neubeurteilung des Bürobedarfs der kantonalen Verwaltung gefordert
Weil aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt (Homeoffice) weniger Bürofläche benötigt werde, solle der Regierungsrat die Bürobedarfsplanung der kantonalen Verwaltung durch das Immobilienamt überprüfen lassen. Dies fordert SVP-Kantonsrat Domenik Ledergerber mit Unterstützung von FDP und GLP (KR-Nr. 253/2021). Der Regierungsrat hat sich bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen. Da es sich um ein dringliches Postulat handelt, muss über dessen Überweisung sofort diskutiert werden, falls ein Ablehnungsantrag gestellt wird.

Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg), 079 295 90 22


Elektronische Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen
Gemäss Bundesrecht ist das sogenannte Electronic Monitoring (EM) neu auch in zivilrechtlichen Verfahren möglich, um die Einhaltung von Schutzmassnahmen nach ZGB (Kontakt-, Annäherungs- und insbesondere Ortsverbote) zu überwachen. Um die Vorgaben des Bundes umzusetzen, braucht es eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch betreffend elektronische Überwachung (5675). Der Kanton bezeichnet darin die Stelle, die das EM im Zivilrecht durchführt, und regelt das Vollzugsverfahren. Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der vom Regierungsrat beantragten Gesetzesänderung zuzustimmen.

KJS-Präsident: Tobias Mani (EVP, Wädenswil), 079 619 56 53


Zuständigkeit für den Betrieb der Polizeigefängnisse regeln
Damit das Polizeigefängnis (Kaserne) mit dem Bezirksgefängnis im neuen Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ) zusammengeführt werden kann, braucht es eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) betreffend Zuständigkeit für den Betrieb der Polizeigefängnisse (5710). Die Polizeigefängnisse sollen künftig nicht mehr ausschliesslich von der Kantonspolizei betrieben werden. Im Einzelfall kann der Regierungsrat den Betrieb auch auf eine andere Verwaltungseinheit übertragen. Das neue Gefängnis Zürich West (GZW) soll unter einheitlicher Leitung geführt und durch die Direktion der Justiz und des Inneren beziehungsweise durch das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung betrieben werden. Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der vom Regierungsrat beantragten Gesetzesänderung zuzustimmen.

KJS-Präsident: Tobias Mani (EVP, Wädenswil), 079 619 56 53


Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
Mit der Überarbeitung der Rechts­grundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts auf Bundesebene (Bürgerrechts­gesetz, BüG) werden die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Schweiz harmonisiert und konkretisiert. Der Kantonsrat wird in diesem Zusammenhang das Kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) beraten. Dieses regelt in Ergänzung zum BüG den Erwerb und den Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts von Schweizerinnen und Schweizern sowie von Ausländerinnen und Ausländern. Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Rat mit 11 zu 4 Stimmen den Erlass des KBüG gemäss Vorlage des Regierungsrates (5630). Kontrovers diskutiert wurden in der Kommission vor allem bestimmte Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern, wie Aufenthaltsdauer in Kanton und Gemeinde, massgeblicher Zeitraum für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Wartefrist für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter, Niveau der Deutschkenntnisse. Umstritten waren auch gewisse Verfahrensfragen wie Kostenvorschuss, Mitwirkungspflicht, zusätzliche Polizeiberichte bzw. -auskünfte sowie die Höhe der Gebühren. Allerdings fand keiner der zahlreichen Anträge in der Kommission eine Mehrheit. Die SVP-Kommissionsminderheit lehnt das Gesetz wegen fehlender Verschärfungen gegenüber dem BüG ab. Gemeinsam mit dem KBüG wird der Kantonsrat vier parlamentarische Initiativen betreffend Erhöhung Wohnsitzfristen (KR 190/2018), Erhöhung wirtschaftlicher Selbstbehalt (KR 193/2018), Erhöhung von Ordnung und Sicherheit (KR 194/2018) sowie schnellere Integration für junge Erwachsene (KR 382/2018) aus dem Jahr 2018 beraten. Deren Anliegen sind bei der Totalrevision des KBüG aufgenommen worden, weshalb die STGK mit jeweils 15:0 Stimmen die Ablehnung der vier Initiativen beantragt.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit SVP: Diego Bonato (SVP, Aesch), 079 339 18 78
Minderheit Grüne: Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), 079 749 10 54
Minderheit GLP: Sonja Gehrig (GLP, Urdorf), 079 661 51 49
Minderheit FDP: Michael Biber (FDP, Bachenbülach), 044 864 34 85
Minderheit SP: Sibylle Marti (SP, Zürich), 078 850 83 19


Kantonale Stelle soll kommunale Stiftungen beaufsichtigen
Kommunale Stiftungen sollen gemäss Vorlage des Regierungsrates künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde beaufsichtigt werden, sondern von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS). Eine Ausnahme soll es nur noch geben, wenn eine Gemeinde mit einfachem Beschluss erklärt, die Stiftungsaufsicht selber wahrnehmen zu wollen. Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt mit 8 zu 7 Stimmen, der Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht und des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in der von der Kommission geänderten Fassung zuzustimmen (5646). Der STGK-Antrag sieht vor, dass eine Gemeinde ihre Aufsichtszuständigkeit abgeben muss, wenn ein Gemeindevorstandsmitglied gleichzeitig in einem Stiftungsrat Einsitz hat. Die FDP- und SVP-Kommissionsminderheit war bereits gegenüber der ursprünglichen Vorlage skeptisch. Die von der Kommissionsmehrheit vorgenommene Verschärfung lehnt sie dezidiert ab. Diese sei mangels Problemen in der Praxis sachlich nicht begründet und verstosse gegen die Gemeindeautonomie. Weiter ist die Minderheit nicht damit einverstanden, dass der Bezirksrat aufgrund geringer Fallzahl und fehlenden Fachwissens nicht mehr Rechtsmittelinstanz für Rekurse im Stiftungsbereich sein soll.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit SVP: Diego Bonato (SVP, Aesch), 079 339 18 78
Minderheit FDP: Michael Biber (FDP, Bachenbülach), 044 864 34 85


Stimmrechtsalter 16 auf Kantons- und Gemeindeebene gefordert
Sollen bereits 16-Jährige über Kantons- und Gemeindeangelegenheiten abstimmen dürfen? Ja, findet eine knappe Mehrheit (SP, GLP, Grüne, EVP) der Kommission für Staat und Gemeinden (STGK). Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen die Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative von GLP-Kantonsrätin Sonja Gehrig in der von der Kommission geänderten Form (KR-Nr. 70/2018). Durch die Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre soll Jugendlichen früher eine aktive Stimme und somit mehr Verantwortung für ihre Zukunft gegeben werden, weil sie noch lange von Volksentscheiden betroffen sein werden. Das Ziel ist ein demokratisches Gleichgewicht zwischen den Generationen. In ein politisches Amt soll weiterhin nur gewählt werden können, wer volljährig ist. Der Regierungsrat begrüsst dieses Beratungsergebnis. Die Minderheit der Kommission aus SVP und FDP spricht sich gegen eine Herabsetzung des Stimmrechtsalters aus, da sie in der Entkoppelung des Stimm- und Wahlrechts von der Volljährigkeit ein Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten erkennt. Die SVP-Fraktion beantragt, die Initiative abzulehnen oder zumindest Teil B der Vorlage, wo die Gesetzesänderungen festgehalten sind, zur Beratung an die STGK zurückzuweisen.

STGK-Präsident: Stefan Schmid (SVP, Niederglatt), 079 541 53 76
Minderheit: SVP-Fraktionschef Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen), 079 222 27 80


Diese Vorschau bietet einen Überblick über die Traktanden, die voraussichtlich behandelt werden. Alle weiteren Verhandlungsgegenstände sind auf der Traktandenliste aufgeführt.


Allgemeine Auskünfte zur Sitzung des Kantonsrats geben:
Benno Scherrer, Kantonsratspräsident, 077 445 44 49
Ronny Nicolussi, Medienbeauftragter, 043 259 20 12

Données: opendata.swiss