Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG)

Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit prüft, ob die selbstständigen kantonalen Anstalten in den Bereichen Bildung und Gesundheit ihre Leistungsaufträge im Interesse des Kantons erfüllen und der Umgang mit den Risiken angemessen ist. Dabei richtet sie sich nach den spezialgesetzlichen Vorgaben für die Universität und die Fachhochschulen sowie nach den Eigentümerstrategien des Regierungsrates für die kantonalen Spitäler. Die Aufsichtskommission berät die Geschäftsberichte vor und stellt dem Kantonsrat Antrag zur Genehmigung und zur Ge-winnverwendung. Weitere aufsichtsrechtliche Prüfungen erfolgen durch Visitationen, Präsentationen, Berichte und Fragenkataloge. Falls Kantonsaufgaben im Bereich der Bildung und Gesundheit an Private übertragen werden, prüft die ABG das Controlling der privaten Leistungserbringer durch den Regierungsrat beziehungsweise die zuständige Direktion und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei der Leistungserfüllung.
Bei der parlamentarischen Kontrolle handelt es sich um eine Oberaufsicht, die von der regierungsrätlichen, direkten Aufsicht mit Weisungsbefugnis abzugrenzen ist. Daraus folgt, dass die Aufsichtskommission in Wahrnehmung ihrer Funktion Empfehlungen abgeben und auf bestehende Missstände hinweisen kann.

Rechtsgrundlage in § 33 Kantonsratsreglement

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