Aufgaben sollen zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst aufgeteilt werden
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, im Sozialhilfegesetz eine klare Zuteilung der Aufgaben zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst vorzunehmen. Die Sozialbehörde soll neu ausschliesslich für die strategischen und politischen Aufgaben zuständig sein. Die operative Fallführung erfolgt in einem Sozialdienst, und die Entscheide über die Gewährung von Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe werden durch geeignetes Fachpersonal gefällt. Eine Minderheit aus SVP und FDP sieht in der Vorlage keinen Mehrwert und lehnt die Gesetzesänderung ab. Sie will es weiterhin den Gemeinden überlassen, wie sie sich organisieren wollen, und Kompetenzverschiebungen zum Sozialdienst nicht auf Gesetzesstufe verankern.
Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Gesetzesänderung beraten und über verschiedene Kommissions- und Minderheitsanträge abgestimmt, mit der im Sozialhilfegesetz eine klare Zuteilung der Aufgaben zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst vorgenommen werden soll. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Ein Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten, wurde mit 87 zu 81 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat die Aufteilung der Aufgaben zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst im Sozialhilfegesetz in der Schlussabstimmung nach der zweiten Lesung mit 88 zu 87 Stimmen abgelehnt.