Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.330/2024
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionSicherheitsdirektion (DS)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Stefan Schmid
PartiSVP
Commune politiqueNiederglatt
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Yiea Wey Te
PartiFDP
Commune politiqueUnterengstringen
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Linda Camenisch
PartiFDP
Commune politiqueWallisellen
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
Documents
Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt (69 Stimmen)

Der Kantonsrat hat mit 69 Stimmen eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, mit der verlangt wird, dass für Gemeinden eine verbindliche Aufnahmequote von Asylsuchenden pro Einwohner gelten soll, die die Obergrenze von 1 Prozent nicht überschreitet. Damit wird die Initiative einer Kommission zur Beratung zugewiesen.

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Délai
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KSSG

Kurzmitteilung der KSSG

Keine fixe Aufnahmequote von Asylsuchenden für die Gemeinden

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, die parlamentarische Initiative (PI) von SVP-Kantonsrat Stefan Schmid betreffend «Gesetzliche Festlegung der Obergrenze bei der Aufnahmequote von Asylsuchenden» abzulehnen. Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht zielführend, Asylsuchende in kantonalen Zentren statt lokal in den Gemeinden aufzufangen, zumal auch kantonale Zentren irgendwo erstellt werden müssten. Das Problem liege auf Stufe Bund. Eine Minderheit aus SVP und FDP will von einer starren Aufnahmequote für die Gemeinden absehen, möchte aber dennoch nach einer Lösung suchen, die den Gemeinden nach einer Quotenerhöhung eine längere Vorbereitungszeit gewährt. Sie beantragt deshalb Rückweisung der PI an die KSSG zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

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