Antrag KEVU (gleichlautend)
Kurzmitteilung der KEVU
Klarere Formulierung für die Speicherpflicht bei Pelletheizungen
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Postulat betreffend «Keine Speicherpflicht für Pelletheizungen bis 70 kW» als erledigt abzuschreiben. Es hat sich gezeigt, dass der Kanton Zürich bezüglich Speicherpflicht kleiner Pelletheizungen bis 70kW nicht über die Luftreinhalteverordnung des Bundes hinausgeht. Hingegen haben Unklarheiten in einem Merkblatt des zuständigen Amtes Verunsicherung bei Heizungsbesitzern und im Gewerbe ausgelöst. Das Merkblatt wurde inzwischen korrigiert. Weiter soll mit einer angepassten Verordnung dem Bedürfnis nach einer eindeutigen und klaren Information Rechnung getragen werden.
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