Statut | Antrag JUKO
Kurzmitteilung der JUKO
Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts soll genehmigt werden
Die Justizkommission (JUKO) beantragt einstimmig die Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Zürcher Verwaltungsgerichts für das Jahr 2021. Die jährliche Prüfung der Rechenschaftsberichte der drei obersten kantonalen Gerichte sowie der ihnen unterstellten Gerichte und Amtsstellen gehört zu den Aufgaben der JUKO im Rahmen ihrer Oberaufsichtstätigkeit. Sich rasch und laufend ändernde Entwicklungen, steigende Ansprüche der Rechtssuchenden sowie die bundesgerichtliche Rechtsprechung und zwei Jahre Pandemie haben die kantonale Judikative immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, welche sie grundsätzlich gut gemeistert hat. Die personellen und räumlichen Ressourcen in der Rechtsprechung waren im Berichtsjahr vermehrt ein Thema und führten zu Anträgen der betroffenen Gerichte auf Erhöhung der Stellen für Richterinnen und Richter. Weiter sind die Gerichte stark mit den Auswirkungen des vom Bund initiierten Projekts Justitia 4.0 beschäftigt, wodurch der digitale Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren vorangetrieben werden soll und noch einiges zu tun ist. Die Justizkommission anerkennt das grosse Engagement der Zürcher Justiz.
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