Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Type d'affaireDringliches Postulat
KR Nr.422/2023
En instance auprès deRegierungsrat
Début
DirectionGesundheitsdirektion (GD)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Martin Huber
PartiFDP
Commune politiqueNeftenbach
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Brigitte Röösli
PartiSP
Commune politiqueIllnau-Effretikon
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Selma L"Orange Seigo
PartiGrüne
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Gabriel Mäder
PartiGLP
Commune politiqueAdliswil
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Josef Widler
PartiDie Mitte
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Michael Bänninger
PartiEVP
Commune politiqueWinterthur
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Nicole Wyss
PartiAL
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
Documents
Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme

Délai
Date de séance
Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an RR

Der Kantonsrat hat das dringliche Postulat betreffend Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV) von FDP-Kantonsrat Martin Huber diskussionslos dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag innert zweier Jahre überwiesen.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Keine Fristerstreckung für dringliches Postulat zur Prämienverbilligung

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von FDP-Kantonsrat Martin Huber eingereichten dringlichen Postulat nicht zu genehmigen. Mit dem dringlichen Postulat wird vom Regierungsrat ein Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen System der individuellen Prämienverbilligung verlangt, das im Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Regierungsrat begründet seinen Antrag auf Fristerstreckung damit, dass für den Bericht aussagekräftigere Daten zur Verfügung stehen, wenn auch Daten aus dem Jahr 2024 in den Bericht einbezogen werden können. Dies sei innerhalb der gesetzten Frist bis Ende Januar 2025 nicht möglich. Die GPK hat zwar Verständnis für das Anliegen des Regierungsrates im vorliegenden Fall. Aus ihrer Sicht widerspricht eine Fristerstreckung aber aus grundsätzlichen Überlegungen dem Instrument der Dringlicherklärung und wurde vom Gesetzgeber bewusst nicht vorgesehen; dies im Gegensatz zum nicht dringlich überwiesenen Postulat, zu dem die Möglichkeit einer Fristerstreckung in § 54 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes explizit festgehalten ist.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 166 JA, 0 NEIN, 0 ENTH. (Fristerstreckung abgelehnt)

Der Kantonsrat hat den Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zum dringlichen Postulat der FDP betreffend Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV) mit 166 zu 0 Stimmen abgelehnt.

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