Statut | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Keine Fristerstreckung für dringliches Postulat zur Prämienverbilligung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem von FDP-Kantonsrat Martin Huber eingereichten dringlichen Postulat nicht zu genehmigen. Mit dem dringlichen Postulat wird vom Regierungsrat ein Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen System der individuellen Prämienverbilligung verlangt, das im Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Regierungsrat begründet seinen Antrag auf Fristerstreckung damit, dass für den Bericht aussagekräftigere Daten zur Verfügung stehen, wenn auch Daten aus dem Jahr 2024 in den Bericht einbezogen werden können. Dies sei innerhalb der gesetzten Frist bis Ende Januar 2025 nicht möglich. Die GPK hat zwar Verständnis für das Anliegen des Regierungsrates im vorliegenden Fall. Aus ihrer Sicht widerspricht eine Fristerstreckung aber aus grundsätzlichen Überlegungen dem Instrument der Dringlicherklärung und wurde vom Gesetzgeber bewusst nicht vorgesehen; dies im Gegensatz zum nicht dringlich überwiesenen Postulat, zu dem die Möglichkeit einer Fristerstreckung in § 54 Abs. 2 des Kantonsratsgesetzes explizit festgehalten ist.
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