Weniger Druck auf das Opfer dank des Berner Modells

Type d'affairePostulat
KR Nr.324/2021
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionBildungsdirektion (BI)
CommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Participation
Susanna Lisibach
PartiSVP
Commune politiqueWinterthur
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Sandra Bossert
PartiSVP
Commune politiqueWädenswil
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Nina Fehr Düsel
PartiSVP
Commune politiqueKüsnacht
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
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Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme

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Date de séance
Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an Regierungsrat

Der Kantonsrat hat ein Postulat der SVP im Zusammenhang mit Sexualdelikten diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen. Der Regierungsrat soll prüfen, ob im Kanton Zürich nach Sexualdelikten ein ähnliches Verfahren eingeführt werden kann wie im Kanton Bern, wo die Opfer selber entscheiden können, ob die Polizei unmittelbar nach der Spurensicherung, zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht informiert werden soll. Der Regierungsrat war bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KJS (gleichlautend)

Kurzmitteilung der KJS

Postulat zu «Forensic Nurses» soll abgeschrieben werden

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt einstimmig, das Postulat der SVP betreffend «Weniger Druck auf das Opfer dank des Berner Modells» als erledigt abzuschreiben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat aufgefordert zu prüfen, ob bei der Versorgung von Opfern sexueller oder häuslicher Gewalt, in Anlehnung an das sogenannte «Berner Modell», ein konsiliarischer Beizug des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) eingeführt werden kann. In seiner Postulatsantwort führt der Regierungsrat aus, dass mit der Nutzung der forensischen Kompetenzen am IRM-UZH ein «Aufsuchender Dienst Forensic Nurses» aufgebaut werden soll. Dieser soll rund um die Uhr erreichbar und ausrückbereit sein und von den Spitälern beigezogen werden können, selbst wenn ein Opfer den Beizug der Polizei nicht wünscht. Damit soll der Spurenschutz unabhängig von einem Beizug gesichert und das Opfer vom Druck einer sofortigen Entscheidung bzgl. einer Anzeige gegen die Täterschaft entlastet werden. Der geplante Dienst soll als Pilotprojekt ab dem zweiten Quartal 2024 bis Ende 2026 angeboten werden.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung (Abschreibung Postulat)

Der Kantonsrat hat das Postulat der SVP betreffend «Weniger Druck auf das Opfer dank des Berner Modells» als erledigt abgeschrieben. Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat aufgefordert zu prüfen, ob bei der Versorgung von Opfern sexueller oder häuslicher Gewalt, in Anlehnung an das sogenannte «Berner Modell», ein konsiliarischer Beizug des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) eingeführt werden kann.

Sitzungsvideo

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