Antrag WAK (gleichlautend)
Kurzmitteilung der WAK
Autonummern nach Wunsch sollen möglich werden
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Einzelinitiative betreffend «Liberalisierung der Kennzeichenvergabe und Stärkung deren Halterrechte» abzulehnen. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates Mit der Einzelinitiative wurde namentlich gefordert, dass Autokennzeichen mit Wunschkombinationen erworben werden können. Zudem sollte der Kanton für den Erhalt des sechsstelligen Nummernschilds einstehen und dem Bedarf der wachsenden Bevölkerung mit einer Null am Anfang der Nummer Rechnung getragen werden. Der Regierungsrat will aber Kernanliegen des Einzelinitianten mit einer Verordnungsrevision umsetzen, womit die WAK einverstanden ist. So sollen Kontrollschilder mit Wunschkombinationen – etwa das eigene Geburtsdatum – gegen eine Gebühr bezogen werden können. Allerdings soll nicht jede Kombination freigegeben werden, damit die bekannten Auktionen von Spezialkombinationen ihren Sinn bewahren. Die Gestaltung der Nummernschilder liegt in der Kompetenz des Bundes, der dem Kanton Zürich die Vergabe siebenstelliger Nummernschilder bereits erlaubt hat.
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