Pflegegesetz, Änderung, Anpassungen Pflegeheimbettenplanung

Type d'affaireVorlage
KR Nr.6055
En instance auprès deKommission
Début
DirectionGesundheitsdirektion (GD)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag KSSG

Délai
Date de séance
Documents
Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der KSSG

Pflegeheimbetten sollen nach Bedarf geplant werden

Die KSSG beantragt dem Kantonsrat einstimmig, den Vorschlag des Regierungsrates zur Änderung des Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung anzunehmen (6055). Die Planung der Pflegeheimbetten soll künftig auf Prognosen des tatsächlichen Bedarfs beruhen.

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Der Kantonsrat hat in erster Lesung eine Änderung des Pflegegesetzes betreffend die Pflegeheimbettenplanung beraten und ist dabei dem Vorschlag der vorberatenden Kommission gefolgt. Die Planung der Pflegeheimbetten im Kanton Zürich soll künftig auf Prognosen des tatsächlichen Bedarfs beruhen. Der Kanton soll regelmässig prüfen, wie viele Pflegeheimplätze in den einzelnen Regionen benötigt werden. Pflegeheime sollen zudem nur dann einen kantonalen Leistungsauftrag erhalten, wenn in ihrer Region Bedarf besteht und sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.

Sitzungsvideo

Délai
Date de séance
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Donnéesopendata.swiss,Kantonsrat Zürich