Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz

Type d'affaireMotion
KR Nr.153/2020
En instance auprès deRegierungsrat
Début
DirectionBaudirektion (BD)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Pierre Dalcher
PartiSVP
Commune politiqueSchlieren
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Sonja Rueff-Frenkel
PartiFDP
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Yvonne Bürgin
PartiDie Mitte
Commune politiqueRüti
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Markus Schaaf
PartiEVP
Commune politiqueZell
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
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Stellungnahme Regierungsrat
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Antrag auf Diskussion
Statut

Antrag auf Diskussion; mit Umwandlung nicht einverstanden

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Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an RR mit 82 JA, 70 NEIN, 0 ENTH.

Der Kantonsrat hat mit 82 zu 70 Stimmen eine Motion von SVP, FDP, Mitte und EVP an den Regierungsrat überwiesen, mit der eine Revision des Denkmalschutzgesetzes gefordert wird, die öffentliche Interessen wie Verdichtung, Wachstum und energetische Sanierungen stärker berücksichtigen soll. Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit für Bericht und Antrag.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der Kommission

Fristerstreckung für Motion zum Denkmalschutz soll abgelehnt werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer von SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher eigereichten Motion nicht zu genehmigen. Aus Sicht der Kommission liegen keine triftigen Gründe vor, die eine Fristerstreckung um ein weiteres Jahr rechtfertigen. Die Komplexität der Materie ist kein ausreichender Grund für eine Fristerstreckung. Für die GPK ist es dem Regierungsrat zuzumuten, dem Kantonsrat innert der gesetzlich vorgesehenen Nachfrist von sechs Monaten zur vorliegenden Motion Bericht und Antrag vorzulegen. Eine Minderheit aus Grünen, GLP und AL stimmt der Fristerstreckung zu. Mit der Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, eine Gesetzesrevision zur Modernisierung des Denkmalpflegerechts vorzulegen. Er hat hierzu unter Einbezug der betroffenen Ämter und Abteilungen ein Gesetzgebungsprojekt gestartet, benötigt für die umfangreichen Arbeiten laut eigenen Angaben jedoch mehr Zeit.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung (Ablehnung Fristerstreckung)

Der Kantonsrat hat dem Antrag zur Fristerstreckung des Regierungsrates zu einer Motion von SVP, FDP, Mitte und EVP betreffend Denkmalschutz mit 109 zu 64 Stimmen abgelehnt. Der Rat folgte dem Antrag der GPK. Aus Sicht der Kommission liegen keine triftigen Gründe vor, die eine Fristerstreckung um ein weiteres Jahr rechtfertigen. Der Regierungsrat muss dem Kantonsrat nun innert der gesetzlich vorgesehenen Nachfrist von sechs Monaten Bericht und Antrag zur Motion vorlegen.

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