Statut | Antrag GPK
Kurzmitteilung der Kommission
Fristerstreckung für Motion zum Denkmalschutz soll abgelehnt werden
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer von SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher eigereichten Motion nicht zu genehmigen. Aus Sicht der Kommission liegen keine triftigen Gründe vor, die eine Fristerstreckung um ein weiteres Jahr rechtfertigen. Die Komplexität der Materie ist kein ausreichender Grund für eine Fristerstreckung. Für die GPK ist es dem Regierungsrat zuzumuten, dem Kantonsrat innert der gesetzlich vorgesehenen Nachfrist von sechs Monaten zur vorliegenden Motion Bericht und Antrag vorzulegen. Eine Minderheit aus Grünen, GLP und AL stimmt der Fristerstreckung zu. Mit der Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, eine Gesetzesrevision zur Modernisierung des Denkmalpflegerechts vorzulegen. Er hat hierzu unter Einbezug der betroffenen Ämter und Abteilungen ein Gesetzgebungsprojekt gestartet, benötigt für die umfangreichen Arbeiten laut eigenen Angaben jedoch mehr Zeit.
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