Statut | Antrag KBIK
Kurzmitteilung der KBIK
Einheitliches Verfahren für Wahl des Universitätsrates
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt einstimmig, der parlamentarischen Initiative von Karin Fehr Thoma (Grüne, Uster) zur Änderung des Universitätsgesetzes zuzustimmen. Damit soll das Wahl- bzw. das Wahlgenehmigungsverfahren des Universitätsrates, des obersten Führungsgremiums der Universität Zürich (UZH), an das einheitliche Vorgehen bei den Spitalratswahlen angepasst werden. Dem Kantonsrat soll zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, Einfluss auf die Wahl der einzelnen Mitglieder zu nehmen. Bisher konnte er nur die Wahl des Gremiums als Ganzes genehmigen. Weiter soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Regierungsrat die Entschädigungen festlegen kann.
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