Steuergesetz, Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5851
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionFinanzdirektion (FD)
CommissionKommission für Wirtschaft und Abgaben(WAK)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag WAK

Délai
Date de séance
Documents
Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der WAK

Steuerabzug für Kinderdrittbetreuung soll auf 25"000 Franken erhöht werden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 12 zu 2 Stimmen, einer Änderung des Steuergesetzes zuzustimmen (5851). Eine Minderheit lehnt die Erhöhung des Abzugs für die familienergänzende Betreuung ab.

Délai
Date de séance
Documents
1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Eltern im Kanton Zürich sollen in der Steuererklärung künftig deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten geltend machen können. Statt wie bisher maximal 10"000 Franken pro Kind sollen es künftig 25"000 Franken sein. Der Kantonsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes in erster Lesung beraten. Ein Rückweisungsantrag wurde abgelehnt. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission. Der Kantonsrat wird an einer der kommenden Sitzungen nach der Redaktionslesung die Schlussabstimmung durchführen.

Sitzungsvideo

Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag REDKO

Délai
Date de séance
Documents
Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 143 JA, 16 NEIN, 1 ENTH.

Eltern im Kanton Zürich können künftig einen deutlich höheren Betrag für die Kinderbetreuung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Maximalbetrag steigt von 10"000 Franken pro Kind und Jahr auf 25"000 Franken. Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung einer entsprechenden Änderung des Steuergesetzes mit 143 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Sitzungsvideo

Délai
Date de séance
Documents
Donnéesopendata.swiss