Statut | Antrag KSSG
Kurzmitteilung der KSSG
Bund soll sich an Kosten der Spitäler wegen COVID-19-Verordnung beteiligen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 4 Stimmen, beim Bund eine Standesinitiative mit der Forderung einzureichen, der Bund müsse sich an den durch seine COVID-19-Verordnung 2 verursachten Kosten und Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken angemessen beteiligen. Sie unterstützt damit eine parlamentarische Initiative (PI) von GLP-Kantonsrat Ronald Alder mit dieser Forderung. Der Bund soll sich demnach zusammen mit den Krankenkassen und den anderen Kostenträgern an den Kosten beteiligen. Die COVID-19-Verordnung 2 verbot den Gesundheitseinrichtungen nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien, um die Kapazitäten für die Aufnahme von COVID-19-Patientinnen und -Patienten sicherzustellen. Die Mehrheit der Kommission will mit der Standesinitiative die Verhandlungsposition des Kantons gegenüber dem Bund stärken und ein Zeichen setzen. Eine Minderheit aus Grünen und einem Teil der SP lehnt die PI ab wegen der bisher geleisteten Unterstützung des Bundes in vielen anderen Bereichen während der Corona-Pandemie. Eine weitere Minderheit (Mitte) lehnt die PI ab, weil sie davon ausgeht, dass bei einer Annahme der Standesinitiative die Kosten für den Kanton Zürich aufgrund des Finanzausgleichs sogar höher ausfallen könnten, da er als Geberkanton indirekt auch die Spitäler der anderen Kantone unterstützen müsste.
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