Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Frist für Bericht zu Einzelzimmern in Altersinstitutionen soll verlängert werden
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat mit 7 zu 3 Stimmen, die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem Postulat zu genehmigen. Mit dem von SP-Kantonsrat Christoph Fischbach als Motion eingereichten Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Kosten für ein Einzelzimmer in Altersinstitutionen durch die Zusatzleistungen übernommen werden. Für die dafür nötige Auslegeordnung zur aktuellen Situation der Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen in Altersinstitutionen hat das Kantonale Sozialamt eine externe Studie in Auftrag gegeben. Diese ist noch in Bearbeitung. Zudem sollen die Erkenntnisse aus der Pflegebettenplanung 2027 in die Studie einfliessen. Deshalb soll die Frist für die Beantwortung des Postulats um ein Jahr verlängert werden. Eine Kommissionsminderheit (SVP) lehnt die Fristerstreckung ab.
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