Auch ZL-Bezügerinnen und Bezüger haben Anrecht auf ein Einzelzimmer in einer Altersinstitution

Type d'affairePostulat
KR Nr.30/2023
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionSicherheitsdirektion (DS)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Christoph Fischbach
PartiSP
Commune politiqueKloten
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Jeannette Büsser
PartiGrüne
Commune politiqueHorgen
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Mark Anthony Wisskirchen
PartiEVP
Commune politiqueKloten
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Anne-Claude Hensch Frei
PartiAL
Commune politiqueZürich
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Eingereicht
Délai
Date de séance
Documents
Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme als Postulat

Délai
Date de séance
Umwandlung in ein Postulat
Statut

Umwandlung in Postulat

Délai
Date de séance
Documents
Antrag auf Diskussion
Statut

Antrag auf Ablehnung (L. Camenisch)

Délai
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Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an RR mit 94 JA, 73 NEIN, 0 ENTH.

Auch wer Ergänzungsleistungen bezieht, soll im Alters- oder Pflegeheim in einem Einzelzimmer leben dürfen. Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Postulat mit 94 zu 73 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen. Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit zur Ausarbeitung eines Berichtes.

Sitzungsvideo

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Frist für Bericht zu Einzelzimmern in Altersinstitutionen soll verlängert werden

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat mit 7 zu 3 Stimmen, die vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einem Postulat zu genehmigen. Mit dem von SP-Kantonsrat Christoph Fischbach als Motion eingereichten Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Kosten für ein Einzelzimmer in Altersinstitutionen durch die Zusatzleistungen übernommen werden. Für die dafür nötige Auslegeordnung zur aktuellen Situation der Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen in Altersinstitutionen hat das Kantonale Sozialamt eine externe Studie in Auftrag gegeben. Diese ist noch in Bearbeitung. Zudem sollen die Erkenntnisse aus der Pflegebettenplanung 2027 in die Studie einfliessen. Deshalb soll die Frist für die Beantwortung des Postulats um ein Jahr verlängert werden. Eine Kommissionsminderheit (SVP) lehnt die Fristerstreckung ab.

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Donnéesopendata.swiss