Fristenstillstand auch im Rekursverfahren

Type d'affaireParlamentarische Initiative
KR Nr.101/2017
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionDirektion der Justiz und des Innern (JI)
CommissionKommission für Justiz und öffentliche Sicherheit(KJS)
Participation
Tobias Mani
PartiEVP
Commune politiqueWädenswil
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Davide Loss
PartiSP
Commune politiqueThalwil
RôleErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
Hans-Peter Amrein
Partiparteilos
Commune politiqueKüsnacht
RôleMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
Déroulement
Vorläufig unterstützt
Statut

Vorläufig unterstützt mit 157 Stimmen

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Eingereicht
Statut

Einreichung

Délai
Date de séance
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Antrag Kommission
Statut

Antrag KJS

Kurzmeldung der KJS

Kein Fristenstillstand auch im Rekursverfahren

Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 12:2 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Fristenstillstand auch im Rekursverfahren» von SP-Kantonsrat Davide Loss auch in der von der Kommission geänderten Form abzulehnen. Das Verwaltungsrechts¬pflegegesetz (VRG) kennt für Beschwerde¬verfahren einen Fristenstillstand während der Ferienzeit (Ostern, Sommer, Weihnachten), nicht aber für Rekursverfahren. Mit der parlamentarischen Initiative wird eine Vereinheitlichung der Fristenregelung und damit ein Systemwechsel beim Rekursverfahren verlangt. Weil nicht klar ist, welchen Nutzen ein solcher Systemwechsel bringt, dieser aber in verschiedensten Bereichen Rechtsunsicherheit schafft und daher nicht bürgerfreundlich ist, erkennt die Kommissionsmehrheit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und lehnt die parlamentarische Initiative ab. Sie teilt damit die Haltung des Regierungsrates. Die SP-Kommissionsminderheit hält mit Verweis auf Kantone, die eine funktionierende einheitliche Fristenreglung kennen, an der geänderten parlamentarischen Initiative fest.

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Zustimmung
Statut

Zustimmung (Ablehnung PI) mit 108 JA, 25 NEIN, 2 ENTH.

Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative von SP, SVP und EVP betreffend Fristenstillstand auch im Rekursverfahren mit 108 zu 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

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