Statut | Antrag KJS
Kurzmeldung der KJS
Kein Fristenstillstand auch im Rekursverfahren
Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat mit 12:2 Stimmen, die parlamentarische Initiative «Fristenstillstand auch im Rekursverfahren» von SP-Kantonsrat Davide Loss auch in der von der Kommission geänderten Form abzulehnen. Das Verwaltungsrechts¬pflegegesetz (VRG) kennt für Beschwerde¬verfahren einen Fristenstillstand während der Ferienzeit (Ostern, Sommer, Weihnachten), nicht aber für Rekursverfahren. Mit der parlamentarischen Initiative wird eine Vereinheitlichung der Fristenregelung und damit ein Systemwechsel beim Rekursverfahren verlangt. Weil nicht klar ist, welchen Nutzen ein solcher Systemwechsel bringt, dieser aber in verschiedensten Bereichen Rechtsunsicherheit schafft und daher nicht bürgerfreundlich ist, erkennt die Kommissionsmehrheit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und lehnt die parlamentarische Initiative ab. Sie teilt damit die Haltung des Regierungsrates. Die SP-Kommissionsminderheit hält mit Verweis auf Kantone, die eine funktionierende einheitliche Fristenreglung kennen, an der geänderten parlamentarischen Initiative fest.
|
---|