Der Kanton Zürich soll seinen Anteil an der individuellen Prämienverbilligung (IPV) erhöhen. Der Kantonsrat hat eine parlamentarische Initiative (PI) von SP, Grünen, AL und EVP mit 61 Stimmen vorläufig unterstützt. Mit der PI wird eine Erhöhung des Kantonsanteils auf 120 Prozent des voraussichtlichen Bundesbeitrags gefordert. Die PI wird nun einer Kommission zugewiesen, die dazu eine Vorlage ausarbeitet. Danach kommt das Geschäft erneut in den Rat.
Kantonsanteil an der IPV soll auf 100 Prozent erhöht werden
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, den Kantonsanteil an der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags zu erhöhen. Die Mehrheit der Kommission will damit der für viele Menschen durch die allgemeine Teuerung veränderten Lebenssituation Rechnung tragen und der Schwächung der Kaufkraft entgegenwirken. Aufgrund der höheren Krankenkassenprämien müssten mehr Verlustscheine aus dem Topf der IPV gedeckt werden. Mit der Erhöhung des Kantonsanteils soll sichergestellt werden, dass der Bezugskreis der IPV gleich bleibt oder sich vergrössert. Ursprung der KSSG-Vorlage ist eine parlamentarische Initiative (PI) von SP, Grünen, AL und EVP, mit der eine Erhöhung des Kantonsanteils auf 120 Prozent des Bundesbeitrags gefordert wurde. Eine Kommissionsminderheit aus SVP und FDP spricht sich gegen eine Erhöhung des Kantonsanteils aus. Sie betrachtet die stetige Ausweitung der IPV auf kantonaler Stufe als nicht zielführende Pflästerlipolitik. Stattdessen müsse das gesamte Gesundheitssystem mit seinen steigenden Kosten angegangen werden.
Der Kantonsrat ist in erster Lesung auf eine Änderung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz mit 98 zu 72 Stimmen eingetreten, mit welcher der Kantonsanteil an der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöht werden soll. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 98 zu 76 Stimmen einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz zugestimmt. Damit soll der Kantonsanteil an der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöht werden. Das für die Lösung der Ausgabenbremse nötige Quorum von 91 Stimmen wurde mit 98 Stimmen erreicht. Definitiv über die Gesetzesänderung entscheiden wird allerdings das Stimmvolk. SVP und FDP haben im Rat bereits angekündigt, gegen den Beschluss das Kantonsrats-Referendum zu ergreifen.