Antrag STGK
Kurzmitteilung der STGK
Änderung der Gemeindeverordnung ist unbestritten
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, eine Änderung der Gemeindeverordnung (VGG) zu genehmigen. Damit folgt sie dem Antrag des Regierungsrates. Es geht einerseits um Begrifflichkeiten, die an die zeitgemässe Schreibweise angepasst werden sollen. Zudem ist die Übernahme von Änderungen des offiziellen HRM2-Kontenrahmens vorgesehen. Die STGK erhebt keine Einwände gegen diese Anpassungen und empfiehlt, die Änderung der Gemeindeverordnung rasch im schriftlichen Verfahren zu genehmigen.
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