Neuausrichtung Berufungsprozess klinische Professuren / Umsetzung Bericht USZ KR-Nr. 58/2021 (2)

Type d'affaireMotion
KR Nr.202/2021
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionBildungsdirektion (BI)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG)
Déroulement
Eingereicht
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Date de séance
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Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme

Délai
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Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an Regierungsrat

Der Kantonsrat hat eine Motion der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen, mit der eine Neuausrichtung des Berufungsprozesses für klinische Professuren angestossen wird. Der Vorstoss ist eine Folge des ABG-Berichtes zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich (USZ).

Délai
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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Fristerstreckung für Motion zu Neuausrichtung des UZH-Berufungsprozesses

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer vom Kantonsrat überwiesenen Motion zu einer Neuausrichtung des Berufungsprozesses für klinische Professuren an der Universität Zürich (UZH) zu genehmigen. Die Motion geht zurück auf eine Untersuchung der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) vom März 2021 zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich (USZ) (KR-Nr. 58/2021). Gemäss Regierungsrat will das USZ die zwischen der UZH und den Universitätsspitälern erarbeiteten Massnahmen zuerst anhand einer vergleichenden externen Studie zur Zusammenarbeit anderer Universitäten und Universitätsspitäler im In- und Ausland überprüfen. Diese Arbeiten sind gemäss Regierungsrat abzuwarten, da die Zusammenarbeit zwischen UZH und USZ im gegenseitigen Einvernehmen eine unabdingbare Voraussetzung für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der universitären Medizin am Standort Zürich sei. Zur parallel eingereichten Motion zur Entkoppelung zwischen Lehrstuhl und Klinikdirektion hat der Regierungsrat einen gleichlautenden Antrag auf Fristerstreckung gestellt (KR-Nr. 201/2022).

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Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 143 JA, 19 NEIN, 1 ENTH.

Der Kantonsrat hat mit 143 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Fristerstreckung bis Juli 2024 für die Behandlung einer Motion bewilligt, die eine Folge des Berichts der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich (USZ) ist. Konkret geht es um eine Neuausrichtung des Berufungsprozesses für klinische Professuren an der Universität Zürich (UZH).

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Abschreibung
Statut

Abschreibung

Der Kantonsrat hat im Rahmen der Debatte über den Geschäftsbericht des Regierungsrates die Motion betreffend Neuausrichtung Berufungsprozess klinische Professuren / Umsetzung Bericht USZ KR-Nr. 58/2021 (2) mit 111 zu 58 Stimmen als erledigt abgeschrieben.

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