Gesuch um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung im Sinne von § 6 Abs. 2 GOG, Gesuch von Oberrichter Martin Rauber

Type d'affaireVorlage
KR Nr.71/2024
En instance auprès deErledigt
Début
CommissionJustizkommission(JUKO)
Participation
Justizkommission
Déroulement
Antrag Kommission
Statut

Antrag JUKO

Kurzmitteilung der JUKO

Einsitz in Geschäftsleitung soll genehmigt werden

Die Justizkommission (JUKO) beantragt einstimmig, den Antrag eines Oberrichters für den Einsitz in der Geschäftsleitung einer GmbH im Sinne von § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Gerichts-und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) zu genehmigen. Die voll- und teilamtlichen Mitglieder des Obergerichts dürfen nur mit Bewilligung des Kantonsrates der Verwaltung oder Geschäftsführung einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft, die wirtschaftliche Zwecke verfolgt, angehören.

Délai
Date de séance
Documents
Zustimmung
Statut

Zustimmung

Der Kantonsrat hat dem Gesuch eines Oberrichters um Bewilligung einer Nebenbeschäftigung diskussionslos zugestimmt.

Sitzungsvideo

Délai
Date de séance
Documents
Donnéesopendata.swiss