Entkoppelung Lehrstuhl/Klinikdirektion / Umsetzung Bericht USZ KR-Nr. 58/2021 (1)

Type d'affaireMotion
KR Nr.201/2021
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionBildungsdirektion (BI)
CommissionGeschäftsprüfungskommission(GPK)
Participation
Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG)
Déroulement
Eingereicht
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Entgegennahme
Statut

Antrag RR auf Entgegennahme

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Überweisung an Regierungsrat
Statut

Überweisung an Regierungsrat

Der Kantonsrat hat eine Motion der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) zur Entkoppelung von Lehrstuhl an der Universität Zürich und Klinikdirektion am Universitätsspital Zürich (USZ) diskussionslos überwiesen. Der Vorstoss ist eine Folge des ABG-Berichtes zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des USZ.

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Antrag Regierungsrat
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

Kurzmitteilung der GPK

Fristerstreckung für Motion zur Entkoppelung von Lehrstuhl und Klinikdirektion

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, eine vom Regierungsrat beantragte Fristerstreckung zu einer vom Kantonsrat überwiesenen Motion zur Entkoppelung von Universitätslehrstuhl und Klinikdirektion am Universitätsspital Zürich (USZ) zu genehmigen. Die Motion geht zurück auf eine Untersuchung der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) vom März 2021 zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des USZ (KR-Nr. 58/2021). Gemäss Regierungsrat will das USZ die zwischen der Universität Zürich (UZH) und den Universitätsspitälern erarbeiteten Mass¬nahmen zuerst anhand einer vergleichenden externen Studie zur Zusammenarbeit anderer Universitäten und Universitätsspitäler im In- und Ausland überprüfen. Diese Arbeiten sind gemäss Regierungsrat abzuwarten, da die Zusammenarbeit zwischen UZH und USZ im gegenseitigen Einvernehmen eine unabdingbare Voraussetzung für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der universitären Medizin am Standort Zürich sei. Zur parallel eingereichten Motion zu einer Neuausrichtung des Berufungsprozesses für klinische Professuren hat der Regierungsrat einen gleichlautenden Antrag auf Fristerstreckung gestellt (KR-Nr. 202/2021).

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Zustimmung
Statut

Zustimmung mit 147 JA, 19 NEIN, 1 ENTH.

Der Kantonsrat hat mit 147 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Fristerstreckung bis Juli 2024 für die Behandlung einer Motion bewilligt, die eine Folge des Berichts der Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich (USZ) ist. Konkret geht es um die Entkoppelung von Universitätslehrstuhl und Klinikdirektion am USZ.

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Abschreibung
Statut

Abschreibung

Der Kantonsrat hat im Rahmen der Debatte über den Geschäftsbericht des Regierungsrates die Motion betreffend Entkoppelung Lehrstuhl/Klinikdirektion / Umsetzung Bericht USZ KR-Nr. 58/2021 (1) mit 109 zu 58 Stimmen als erledigt abgeschrieben.

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