Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG)

Type d'affaireVorlage
KR Nr.5594
En instance auprès deErledigt
Début
DirectionSicherheitsdirektion (DS)
CommissionKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit(KSSG)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag auf Fristerstreckung
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Antrag Kommission
Statut

Antrag GPK

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Zustimmung
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Antrag Regierungsrat
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Medienmitteilung
Statut

Medienmitteilung der KSSG

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, das Selbstbestimmungsgesetz zu erlassen (5594). Den Vorschlag des Regierungsrates möchte sie ergänzen und die Leistungserbringung auch durch Privatpersonen ermöglichen.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag KSSG

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1. Lesung
Statut

Abschluss 1. Lesung

Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich sollen künftig so weit wie möglich selber bestimmen können, wo und wie sie wohnen und von wem sie dabei betreut werden. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung das neue Selbstbestimmungsgesetz beraten, welches unter anderem den dafür notwendigen Systemwechsel von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung in dem Bereich vorsieht. Die zweite Lesung findet voraussichtlich Ende Februar statt.

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Antrag Kommission
Statut

Antrag REDKO

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Zustimmung
Statut

Zustimmung (Ausgabenbremse 160 JA) mit 161 JA, 0 NEIN, 0 ENTH

Menschen mit Behinderungen können im Kanton Zürich künftig so weit wie möglich selber bestimmen, wo und wie sie wohnen und von wem sie dabei betreut werden. Der Kantonsrat hat das neue Selbstbestimmungsgesetz in der Schlussabstimmung mit 161 zu 0 Stimmen angenommen.

Sitzungsvideo

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Donnéesopendata.swiss