Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Änderung, Konsolidierungskriterien

Type d'affaireVorlage
KR Nr.6072
En instance auprès deKantonsrat
Début
DirectionFinanzdirektion (FD)
CommissionFinanzkommission(FIKO)
Participation
Regierungsrat des Kantons Zürich
Déroulement
Antrag Regierungsrat
Délai
Date de séance
Documents
Antrag Kommission
Statut

Antrag FIKO

Kurzmitteilung der FIKO

Neue Kriterien für die konsolidierte Rechnung des Kantons Zürich

Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, einer Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zuzustimmen. Künftig sollen klare Kriterien dafür gelten, welche Organisationen in der konsolidierten Rechnung des Kantons berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Organisationen aufgenommen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen und vollständig dem Kanton gehören, sowie kantonale Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ausgenommen bleiben die EKZ, die GVZ, die SVA und die ZKB, da deren Einbezug die Darstellung der Kantonsfinanzen verzerren würde. Neu entscheidet der Kantonsrat über Ausnahmen. Gleichzeitig soll das Postulat zum Risikobericht in der Kantonsrechnung als erledigt abgeschrieben werden.

Délai
Date de séance
Donnéesopendata.swiss,Kantonsrat Zürich