| Statut | Antrag FIKO
Kurzmitteilung der FIKO
Neue Kriterien für die konsolidierte Rechnung des Kantons Zürich
Die Finanzkommission (FIKO) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, einer Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) zuzustimmen. Künftig sollen klare Kriterien dafür gelten, welche Organisationen in der konsolidierten Rechnung des Kantons berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Organisationen aufgenommen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen und vollständig dem Kanton gehören, sowie kantonale Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen. Ausgenommen bleiben die EKZ, die GVZ, die SVA und die ZKB, da deren Einbezug die Darstellung der Kantonsfinanzen verzerren würde. Neu entscheidet der Kantonsrat über Ausnahmen. Gleichzeitig soll das Postulat zum Risikobericht in der Kantonsrechnung als erledigt abgeschrieben werden.
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