Überweisung an RR mit 104 JA, 63 NEIN, 1 ENTH.
Der Kantonsrat hat mit 104 zu 63 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion betreffend «Wahlfähigkeitszeugnis für Oberjugendanwältinnen und -anwälte und deren Leiterin oder Leiter» von SVP und EVP überwiesen. Das Geschäft geht an den Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Vorlage mit Bericht und Antrag innert zweier Jahre. Mit der Motion wird gefordert, dass Oberjugendanwältinnen und -anwälte betreffend Wahlfähigkeitszeugnis dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie Staatsanwältinnen und -anwälte.
Sitzungsvideo
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