KEVU verabschiedet Teilrevision des Energiegesetzes
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, die sogenannte «MuKEn»-Vorlage (Teilrevision des Energiegesetzes und Anpassung des Planungs- und Baugesetzes) mit verschiedenen Änderungen anzunehmen (5614). Die Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen ist auf den 1. Januar 2022 vorgesehen.
Der Kantonsrat hat das geänderte Energiegesetz in der Schlussabstimmung mit 121 zu 46 Stimmen angenommen. Es sieht unter anderem ein grundsätzliches Verbot für den Ersatz von Ölheizungen durch neue Ölheizungen vor. Ausnahmen sollen unter bestimmten Bedingungen möglich sein.