Vollständig elektronisches baurechtliches Verfahren soll bewilligt werden
Die Kommission für Planung und Bau (KPB) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, der Änderung des Planungs- und Baugesetzes betreffend «Vollständig elektronisches baurechtliches Verfahren» zuzustimmen. Bereits heute können in vielen Gemeinden im Kanton Zürich Baugesuche digital über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Die Plattform unterstützt das gesamte Baubewilligungsverfahren vom Baugesuch bis zur Abnahme. Alle Beteiligten sind über die Plattform vernetzt und können miteinander kommunizieren. Um das Baubewilligungsverfahren ausschliesslich elektronisch abzuwickeln fehlten bisher die gesetzlichen Grundlagen. Mit der Anpassung des Planungs- und Baugesetzes sollen diese nun geschaffen werden.
Der Kantonsrat hat eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes betreffend «Vollständig elektronisches baurechtliches Verfahren» in erster Lesung materiell durchberaten und ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission für Planung und Bau (KPB) gefolgt. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission bevor sie zur zweiten Lesung nochmals in den Kantonsrat kommt.
Der Kantonsrat hat in zweiter Lesung mit 166 zu 0 Stimmen die Grundlagen für ein vollständig elektronisches Baubewilligungsverfahren im Planungs- und Baugesetz verabschiedet.