Statut | Antrag WAK
Kurzmitteilung WAK
Keine Internalisierung der externen Kosten im Strassenverkehr
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beantragt dem Kantonsrat mit 11 zu 4 Stimmen, die Änderung des Strassengesetzes in der Fassung aus der ersten Lesung vom 26. August 2019 (KR-Nr. 340/2012) in der Schlussabstimmung abzulehnen. Mit einer im September 2020 eingereichten geänderten parlamentarischen Initiative (PI) von GLP Kantonsrat Thomas Wirth (Hombrechtikon) wird nicht mehr eine Änderung im Strassengesetz, sondern im Verkehrsabgabengesetz und im Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr gefordert. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit (SP, GLP, Grüne, AL, CSP) soll von Fahrzeughalterinnen und -haltern nebst der Verkehrsabgabe zusätzlich eine fahrleistungsabhängige Lenkungsabgabe zur Deckung der vom motorisierten Individualverkehr (MIV) verursachten Kosten (Klima, Lärm, Natur und Landschaft, Unfälle usw.) erhoben werden. Ein Teil der Mehrheit (SP, AL) ist jedoch der Ansicht, dass dieses komplexe Thema auf Bundesebene anzugehen ist. SVP und FDP lehnen die Internalisierung externer Kosten im Strassenverkehr und eine damit verbundene einseitige Verteuerung des MIV ab. Als Folge der geänderten PI erhöhte sich die durchschnittliche Verkehrsabgabe pro Personenwagen und Jahr von heute rund 400 Franken auf rund 2‘000 Franken. Dadurch würde insbesondere der Wirtschaftsstandort geschwächt und das Gewerbe erheblich benachteiligt. Für eine Minderheit aus GLP, Grünen und CSP muss endlich ein Anreiz für
eine klimaverträgliche Mobilität gesetzt werden. Sie stellt deshalb den Antrag, dass die geänderte PI zur materiellen Beratung an die WAK zurückgewiesen wird.
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