| Statut | Antrag KBIK
Kurzmitteilung der KBIK
Zeitgemässe Governance an Berufs- und Mittelschulen
Die Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat mit 10 zu 5 Stimmen, das Mittelschul- und Berufsschulgesetz im Sinne einer zeitgemässen Governance zu ändern. Gegenüber der Vorlage der Regierung fordert die KBIK drei wesentliche Änderungen: Die Rolle der Schulkommission soll bei der Wahl von Schulleitungsmitgliedern gestärkt werden, indem die Findungskommission durch die Schulkommission bestellt wird. Mitglieder der pädagogischen Schulleitung sollen nicht zum Unterrichten verpflichtet sein. Und Mitglieder der Schulkommissionen sollen keiner Amtszeitbeschränkung unterliegen. Die Minderheit der Kommission (Grüne, SP) beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die fehlende Amtszeitbeschränkung der pädagogischen Schulleitungen und deren fehlende Verpflichtung zum Unterrichten sind für sie rote Linien, die mit der Vorlage überschritten würden. Zum Antrag auf Nicht-Eintreten trug auch die fehlende Amtszeitbeschränkung für Mitglieder der Schulkommissionen bei.
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