Statut | Antrag GPK
Kurzmitteilung der GPK
Jahresberichte der Religionsgemeinschaften zur Kenntnisnahme beantragt
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt dem Kantonsrat, die Jahresberichte 2020 der anerkannten Religionsgemeinschaften sowie deren Nachweise zur Einhaltung der negativen Zweckbindung zur Kenntnis zu nehmen. Mit dem Nachweis zeigen die kirchlichen Körperschaften auf, dass die kirchlichen Erträge den Aufwand für kultische Zwecke decken oder übersteigen. Das Berichtsjahr stand auch bei den fünf im Kanton staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (Evangelisch-reformierte Landeskirche, Römisch-katholische Körperschaft, Christkatholische Kirchgemeinde, Israelitische Cultusgemeinde Zürich und Jüdische Liberale Gemeinde) im Zeichen der Corona-Pandemie. Es galt, sich laufend an die sich verändernden Bedingungen anzupassen und für Angebote und Leistungen neue Wege zu finden. Zudem hat sich bei den beiden grossen Kirchen der langjährige Trend mit rückläufigen Mitgliederzahlen fortgesetzt.
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