Antrag JUKO (gleichlautend)
Kurzmitteilung der JUKO
Festsetzung der Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für 2026–2032
Die Justizkommission (JUKO) beantragt einstimmig, die Zahl der Beisitzenden der Arbeitsgerichte für die Amtsdauer 2026–2032 gemäss Antrag des Obergerichts festzulegen. Bei fast allen Bezirksgerichten soll die Zahl der Beisitzenden damit unverändert bleiben. Für das Bezirksgericht Dietikon wird eine Senkung von 20 auf 18 Beisitzende beantragt, weil diese nur selten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten effektiv zum Einsatz kommen.
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