Für eine Gewinnsteuersenkung ohne Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben befürwortet die vom Regierungsrat beantragte Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen (5939). Auf die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung will sie hingegen verzichten, um kleine und mittlere Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten. Kritische Stimmen in der Kommission lehnen die Vorlage grundsätzlich ab.
Der Kantonsrat hat in erster Lesung über eine Änderung des Steuergesetzes beraten und über verschiedene Kommissions- und Minderheitsanträge abgestimmt. Der Rat ist dabei allen Anträgen der vorberatenden Kommission gefolgt. Nachdem der Kanton Zürich in einem ersten Schritt die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) Anfang 2020 in sein kantonales Recht umgesetzt hatte, beriet der Kantonsrat am Montag über die Umsetzung des zweiten Schritts der Steuervorlage. Der Rat befürwortete dabei die vom Regierungsrat beantragte Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von heute 7 Prozent auf neu 6 Prozent des steuerbaren Gewinns. Auf die Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung von heute 50 Prozent auf neu 60 Prozent will der Rat hingegen verzichten. Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung.
Der Kantonsrat hat in der Schlussabstimmung mit 111 zu 66 Stimmen einer Änderung des Steuergesetzes zugestimmt. Damit soll unter anderem der Gewinnsteuersatz für Unternehmen von heute 7 Prozent auf neu 6 Prozent des steuerbaren Gewinns sinken. Das für die Lösung der Ausgabenbremse nötige Quorum von 91 Stimmen wurde mit 117 Stimmen erreicht. SP und Grüne haben gegen den Kantonsratsbeschluss das Referendum ergriffen, womit das Stimmvolk den definitiven Entscheid über diese Vorlage fällen wird.