| Statut | Antrag GL KR
Kurzmitteilung der GL
Bei offenen Wahlen soll eine Minderheit geheime Wahl verlangen können
Im Zürcher Kantonsrat sind Wahlen grundsätzlich offen. Die Geschäftsleitung (GL) beantragt dem Kantonsrat mit 9 zu 6 Stimmen, das Kantonsratsgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Minderheit von 60 Ratsmitgliedern bei offenen Wahlen geheime Wahl verlangen kann, wie es Grünen-Kantonsrat Thomas Forrer mit einer PI gefordert hat. Offene Wahlen sind bei einstimmigen Vorschlägen unproblematisch. Bei umstrittenen Kandidaturen kann politischer Druck entstehen, entweder aus den eigenen Reihen oder aus der Öffentlichkeit. Die GL will Kantonsratsmitglieder vor diesem Druck schützen, weil Personenentscheide nicht in der Öffentlichkeit verhandelt werden sollen. Die Minderheit (FDP, SVP) sieht mit diesem neuen Minderheitsrecht die bewährte Konkordanz in Gefahr, weil damit Störmanöver möglich seien. Umstrittene Kandidaturen sollen in der dafür vorgesehenen Interfraktionellen Konferenz diskutiert werden. Offene Wahlen stünden für Transparenz und Vertrauen.
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